Gesetz Nr. 38 / 1959 Coll.
Gesetz über die Behandlung bestimmter Ansprüche und Pflichten zwischen Tschechoslowakischen und polnischen Personen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.