Dekret Nr. 38 / 1949 Coll.

Verordnung über die Änderung der amtlichen Bezirke bestimmter staatlicher Veterinäruntersuchungsinstitute

Gültig In Kraft seit 01.01.1949
Inhalt
38.
Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Gerechtigkeit
vom 20. Januar 1949
zur Änderung der amtlichen Bezirke bestimmter staatlicher Veterinäruntersuchungsinstitute.
Das Ministerium für Gesundheit und Justiz erklärt gemäß § 3 Abs. 4 des Erlasses vom 13. Oktober 1897 Nr. 240 über die Einrichtung staatlicher Institute für die Prüfung von Lebensmitteln und Artikeln die Bedürfnisse der im Gesetz vom 16. Januar 1896, Nr. 89, von 1897 genannten Art:
§ 1.
(1) Die offiziellen Bezirke der staatlichen Veterinäruntersuchungsinstitute in České Budějovice, Pilsen, Karlovy Vary, Jihlava und Brno sind an die Bezirke der regionalen nationalen Komitees angepasst, die ihren Sitz in diesen regionalen Städten haben.
(2) Der offizielle Bezirk des Staatlichen Veterinärmedizinischen Untersuchungsinstituts in Opava ist an den Bezirk des Nationalkomitees in Ostrava angepasst.
(3) Der offizielle Bezirk des Staatlichen Veterinärmedizinischen Untersuchungsinstituts in Hradec Králové wird durch die Bezirke der regionalen Nationalkomitees in Hradec Králové und Pardubice angepasst.
§ 2.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1949 in Kraft.
Plojhar v. r.
Dr. Cap v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 38 / 1949 Coll. zur Änderung der amtlichen Bezirke bestimmter staatlicher Veterinäruntersuchungsinstitute
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum28.02.1949
In Kraft seit01.01.1949
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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