Dekret Nr. 378 / 2025 Coll.
Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen zum Schutz vor der Einführung und Ausbreitung bestimmter schädlicher Pflanzenorganismen
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.01.2026
Textfassungen:
01.01.2026
07.10.2025
378
Ordnung
vom 25. September 2025
zur Aufhebung des Erlasses über Maßnahmen zum Schutz vor der Einführung und Ausbreitung bestimmter schädlicher Pflanzenorganismen
Das Landwirtschaftsministerium sieht gemäß § 88 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 326 / 2004 Slg., über Phytosanitary Care und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 249 / 2008 Slg. und Gesetz Nr. 279 / 2013 Slg.:
Sie werden gestrichen:
1. Dekret Nr. 331 / 2004 Slg., über Maßnahmen, um den Schutz vor der Einführung und Ausbreitung von Kartoffelring-Agent und bakteriellen Braunfäulmittel zu gewährleisten.
2. Dekret Nr. 332 / 2004 Slg., über Maßnahmen, um den Schutz vor der Einführung und Ausbreitung von Kartoffelkrebs, Kartoffeln Kiefernholz und gelben Kiefernholz zu gewährleisten.
3. Dekret Nr. 328 / 2008 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 331 / 2004 Coll., über Maßnahmen, um den Schutz vor der Einführung und Ausbreitung von Kartoffelring-Agent und bakteriellen Braunfäulmittel zu gewährleisten.
4. Dekret Nr. 75 / 2010 Coll., über Maßnahmen zum Schutz vor der Einführung und Verbreitung von Kartoffel PWN und Kartoffel PWN und zur Änderung des Dekrets Nr. 332 / 2004 Coll., über Maßnahmen zum Schutz vor der Einführung und Ausbreitung von Kartoffelkrebs, Kartoffel PWN und Gelb PWN.
5. Dekret Nr. 43 / 2016 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 75 / 2010 Coll., über Maßnahmen zum Schutz vor der Einführung und Ausbreitung von Kartoffel PWN und gelbliche PWN und zur Änderung des Dekrets Nr. 332 / 2004 Coll., über Maßnahmen zum Schutz vor der Einführung und Ausbreitung von Kartoffelkrebs, Kartoffel PWN und Gelb PWN.
6. Dekret Nr. 4 / 2018 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 331 / 2004 Coll., über Maßnahmen, um den Schutz vor der Einführung und Ausbreitung von Kartoffelring-Agent und bakterischer Braunfäule-Agent, geändert durch Dekret Nr. 328 / 2008 Coll.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Minister für Landwirtschaft:
Mgr. Ausgezeichnet v. r.
Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen
Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung Nr. 378 / 2025 Coll., zur Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes vor der Einführung und Ausbreitung bestimmter schädlicher Pflanzenorganismen |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 07.10.2025 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.01.2026 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Kommentare 0