Dekret Nr. 378 / 2025 Coll.

Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen zum Schutz vor der Einführung und Ausbreitung bestimmter schädlicher Pflanzenorganismen

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2026
Inhalt
378
Ordnung
vom 25. September 2025
zur Aufhebung des Erlasses über Maßnahmen zum Schutz vor der Einführung und Ausbreitung bestimmter schädlicher Pflanzenorganismen
Das Landwirtschaftsministerium sieht gemäß § 88 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 326 / 2004 Slg., über Phytosanitary Care und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 249 / 2008 Slg. und Gesetz Nr. 279 / 2013 Slg.:
§ 1
Sie werden gestrichen:
1. Dekret Nr. 331 / 2004 Slg., über Maßnahmen, um den Schutz vor der Einführung und Ausbreitung von Kartoffelring-Agent und bakteriellen Braunfäulmittel zu gewährleisten.
2. Dekret Nr. 332 / 2004 Slg., über Maßnahmen, um den Schutz vor der Einführung und Ausbreitung von Kartoffelkrebs, Kartoffeln Kiefernholz und gelben Kiefernholz zu gewährleisten.
3. Dekret Nr. 328 / 2008 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 331 / 2004 Coll., über Maßnahmen, um den Schutz vor der Einführung und Ausbreitung von Kartoffelring-Agent und bakteriellen Braunfäulmittel zu gewährleisten.
4. Dekret Nr. 75 / 2010 Coll., über Maßnahmen zum Schutz vor der Einführung und Verbreitung von Kartoffel PWN und Kartoffel PWN und zur Änderung des Dekrets Nr. 332 / 2004 Coll., über Maßnahmen zum Schutz vor der Einführung und Ausbreitung von Kartoffelkrebs, Kartoffel PWN und Gelb PWN.
5. Dekret Nr. 43 / 2016 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 75 / 2010 Coll., über Maßnahmen zum Schutz vor der Einführung und Ausbreitung von Kartoffel PWN und gelbliche PWN und zur Änderung des Dekrets Nr. 332 / 2004 Coll., über Maßnahmen zum Schutz vor der Einführung und Ausbreitung von Kartoffelkrebs, Kartoffel PWN und Gelb PWN.
6. Dekret Nr. 4 / 2018 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 331 / 2004 Coll., über Maßnahmen, um den Schutz vor der Einführung und Ausbreitung von Kartoffelring-Agent und bakterischer Braunfäule-Agent, geändert durch Dekret Nr. 328 / 2008 Coll.
§ 2
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Minister für Landwirtschaft:
Mgr. Ausgezeichnet v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 378 / 2025 Coll., zur Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes vor der Einführung und Ausbreitung bestimmter schädlicher Pflanzenorganismen
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum07.10.2025
In Kraft seit01.01.2026
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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