Mitteilung des Innenministeriums Nr. 372 / 2025 Coll.

Mitteilung des Innenministeriums am Startdatum des Entry / Exit-Systems (EES) zur Registrierung von Eingangs- und Ausgangsdaten und der Verweigerung von Eingangsdaten an Grenzübergangsstellen

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 02.10.2025
37.
Kommunikation
Ministerium für Inneres
vom 22. September 2025
am Startdatum des Entry / Exit-Systems (EES) für die Registrierung von Eingangs- und Ausgangsdaten und die Ablehnung von Eingangsdaten an Grenzübergangsstellen
Gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 191 / 2016 Slg., zum Schutz der Staatsgrenzen der Tschechischen Republik und zur Änderung der damit zusammenhängenden Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 314 / 2025 Slg., kündigt das Innenministerium den Starttermin des Einreise-/Ausreisesystems (EES) für die Registrierung von Einreise- und Ausreisedaten an
Die Verwendung des Entry/Exit-Systems (EES) zur Registrierung von Eingangs- und Ausgangsdaten und die Verweigerung von Eingangsdaten wird in der Tschechischen Republik gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025 / 1544 der Kommission zur Festlegung des Zeitpunkts der Einrichtung des Entry/Exit-Systems gemäß der Verordnung (EU) 2017 / 2226 des Europäischen Parlaments und des Rates in der geänderten Fassung gemäß dem nationalen Plan für die Arbeitsweise der EES gestartet.
Minister:
Mgr.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Innenministeriums Nr. 372 / 2025 Coll. über die Veröffentlichung des Startdatums des Entry / Exit Systems (EES) für die Registrierung von Eingangs- und Ausgangsdaten und die Verweigerung von Eingangsdaten an Grenzübergangsstellen
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum02.10.2025
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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