Dekret Nr. 372 / 2012 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 233/2009 Slg., über Anträge, Genehmigung von Personen und Methoden zur Beweisführung der fachlichen Kompetenz, Glaubwürdigkeit und Erfahrung von Personen und über den Mindestbetrag der finanziellen Mittel, die dem Zweig einer ausländischen Bank zur Verfügung gestellt werden, in der geänderten Fassung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Dekret Nr. 355 / 2020 Coll.
Hebt auf
Verordnung über Anträge und bestimmte Informationen nach dem Bankgesetz und dem...