Dekret Nr. 37 / 2018 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 277/2004 Slg. über die Bestimmung der medizinischen Fitness zum Antrieb von Kraftfahrzeugen, der medizinischen Fitness zum Antrieb von Kraftfahrzeugen, mit der Bedingung und Notwendigkeit eines medizinischen Zeugnisses zur Bescheinigung gesundheitlicher Gründe, aus denen Sicherheitsgurte nicht am Sitz eines Kraftfahrzeugs befestigt werden können, in der geänderten Fassung

Gültig In Kraft seit 22.03.2018
Inhalt
37.
ERKLÄRUNG
vom 2. März 2018
zur Änderung des Erlasses Nr. 277/2004 Slg. über die Bestimmung der medizinischen Fitness auf dem Antrieb von Kraftfahrzeugen, der medizinischen Fitness zum Antrieb von Kraftfahrzeugen mit dem Zustand und den Anforderungen einer medizinischen Bescheinigung zur Bescheinigung gesundheitlicher Gründe, aus denen ein Sicherheitsgurt nicht am Sitz eines Kraftfahrzeugs befestigt werden kann (Behörde für die medizinische Fitness auf dem Antrieb von Kraftfahrzeugen), in der geänderten Fassung
Gemäß § 137 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 361 / 2000 Slg., über den Straßenverkehr und über Änderungen bestimmter Gesetze (Road Traffic Act), geändert durch Gesetz Nr. 411 / 2005 Slg. und Gesetz Nr. 101 / 2013 Slg., zur Umsetzung von § 84 (7) des Straßenverkehrsgesetzes:
Čl. I
Dekret Nr. 277 / 2004 Slg., zur Bestimmung der medizinischen Fitness zum Antrieb von Kraftfahrzeugen, medizinische Eignung zum Antrieb von Kraftfahrzeugen mit der Bedingung und Formalität einer medizinischen Bescheinigung zur Bescheinigung der gesundheitlichen Gründe, für die das Sicherheitsgurt nicht am Sitz eines Kraftfahrzeugs befestigt werden kann (die Bescheinigung über die medizinische Eignung zum Antrieb von Kraftfahrzeugen), geändert durch Dekret Nr. 253 / 2007 Slg., Dekret Nr. 72 / 2011 Sl. und Sl. 271
1. Am Ende der Fußnote 1 wird der Satz "Richtlinie (EU) 2016 / 1106 der Kommission vom 7. Juli 2016 zur Änderung der Richtlinie 2006 / 126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Führerscheine" angefügt.
2. In Anhang Nr. 3, Kapitel IV, Nummer 1, Gruppe 1 a) wird das Wort "serious" durch die Worte ersetzt, die unwirksam schwer behandelt werden.
3. In Anhang 3, Kapitel IV, Nummer 1, Gruppe 1, wird das Wort "oder " am Ende von Buchstabe b gestrichen.
4. In Anhang 3 Kapitel IV Nummer 1, Gruppe 1 am Ende von Buchstabe c wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und die folgenden Punkte (d) und (e) werden angefügt:
"(d) ineffizient behandelte Herz-Kreislauf-Krankheit, die mit der Gefahr eines plötzlichen Bewusstseinsverlustes verbunden ist, wie schwere Kardiomyopathie, große Aneurysmen der Brust- oder Bauchorta, schwere Ventildefekte oder angeborene Herzdefekte, oder
e) Bedingungen, die eine mechanische Unterstützung der Herztätigkeit erfordern;
5. In Anhang 3 Kapitel IV Nummer 1, Gruppe 2, Buchstabe b:
"(b) schwere Herz-, Gefäß- oder Ventilerkrankung, einschließlich angeboren in der Funktionsklasse III und IV der NYHA-Klassifikation",
6. In Anhang 3, Kapitel IV, Nummer 1, Gruppe 2 e) wird das Wort "Defibrillator " durch" Cardioverter-Defibrillator" ersetzt.
7. In Anhang 3, Kapitel IV, Nummer 2, Gruppe 1 (a), werden die Worte "und andere ernsthafte Formen der Koronararterkrankung" nach den Worten "Myokard" eingefügt.
8. In Anhang 3, Kapitel IV, Nummer 2, Gruppe 1 (b) wird das Wort "Defibrillator " durch" Cardioverter-Defibrillator" ersetzt.
9. In Anhang 3, Kapitel IV, Eintrag 2, Gruppe 1 (d), "a 'ist durch" a', werden die Worte "oder Ventil einschließlich angeborenen ' nach dem Wort" Blutgefäße eingefügt" und die Worte "oder " am Ende von Punkt (d) gelöscht.
10. In Anhang 3, Kapitel IV, Nummer 2, Gruppe 1 am Ende Buchstabe e wird der Punkt durch "oder " ersetzt und der folgende Buchstabe f angefügt:
"(f) behandelte Herz-Kreislauf-Krankheit, die mit der Gefahr eines plötzlichen Bewusstseinsverlustes verbunden ist, wie schwere Kardiomyopathie, große Aneurysmen der Brust- oder Bauchorta, schwere Ventildefekte oder angeborene Herzdefekte."
11. In Anhang 3 Kapitel 1 werden die Worte "Gruppe 1 und 2" durch die Worte "Gruppe 2" ersetzt.
12. In Anhang 3, Kapitel in Eintrag 1, Gruppe 2 (b), die Worte "ohne Warnsymptome oder der Antragsteller oder der Fahrer erkennt sie nicht "durch die Worte ersetzt", die der Antragsteller oder der Fahrer nicht erkennen kann ("Nichterkennungsssyndrom").
13. In Anhang 3 Kapitel 2 Nummer 1:
"Gruppe 1
(a) eine zweite und andere wache Hypoglykämie, die innerhalb von 12 Monaten der ersten Hypoglykämie auftritt und von einer anderen Person verwaltet werden soll,
b) eine innerhalb von 12 Monaten der ersten Hypoglykämie auftretende zweite und andere wache Hypoglykämie, die der Anmelder oder der Fahrer nicht erkennen kann ("Nicht-Erkennungssyndrom"),
c) eine Bedingung innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Hypoglykämie, die die Unterstützung der anderen Person erfordert,
d) Diabetes mellitus mit schweren Organkomplikationen oder
e) Diabetes mellitus bei der Behandlung mit Arzneimitteln, die eine Hypoglykämie entwickeln können, und dem Fahrer oder Antragsteller
1. über Hypoglykämie ausreichend informiert ist und
2. beweist, dass sie die Risiken der Hypoglykämie versteht und zeigt, dass sie diese Bedingung ausreichend kontrollieren kann; die Methode der Demonstration ist vom Arzt in der medizinischen Datei, die auf der Person gehalten wird, zu erfassen.
Die regelmäßige medizinische Untersuchung des medizinischen Zustands durch den Arzt der einschlägigen Fachkompetenz ist stets eine Voraussetzung für die medizinische Fitness, die mindestens einmal alle 3 Jahre durchgeführt werden soll."
14. In Anhang Nr. 3, Kapitel V, Eintrag 2, Gruppe 2 (a), werden die Worte "in den Buchstaben c und d "nach den Wörtern" für Gruppe 1 eingefügt".
15. in Anhang 3 Kapitel In Teil 2 der Gruppe 2 des letzten Teils der Bestimmung werden die Worte "3 Jahre" durch das Wort "Jahr" ersetzt.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 15. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister für Gesundheit:
Mgr. et Mgr. Vojtěch v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 37 / 2018 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 277 / 2004 Slg., zur Festlegung der medizinischen Eignung für das Fahren von Kraftfahrzeugen, der medizinischen Eignung für das Fahren von Kraftfahrzeugen mit dem Zustand und den Formalitäten einer medizinischen Bescheinigung, die die gesundheitlichen Gründe bescheinigt, aus denen Sicherheitsgurte nicht am Sitz eines Kraftfahrzeugs befestigt werden können (Behörde für die medizinische Eignung für Kraftfahrzeuge), geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum07.03.2018
In Kraft seit22.03.2018
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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