Gesetz Nr. 37/2004

Gesetz über Versicherungsverträge und Änderungen an verwandten Gesetzen (Gesetz über Versicherungsverträge)

Gültig In Kraft seit 01.01.2005
37.
Recht
vom 17. Dezember 2003
über den Versicherungsvertrag und über die Änderung der entsprechenden Gesetze (Versicherungsvertragsgesetz)
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:

ČÁST TŘETÍ

Änderung des Gesetzes über bestimmte Bedingungen für den Tourismus
§ 69
Gesetz Nr. 159 / 1999 Slg., zu bestimmten Geschäftsbedingungen im Bereich des Tourismus und zur Änderung des Gesetzes Nr. 40 / 1964 Slg., Zivilgesetzbuch, geändert, und Gesetz Nr. 455 / 1991 Slg., über Business Business (Trade Act), geändert, geändert, Gesetz Nr. 39 / 2004 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift über Abschnitt 6 lautet: "Garantieversicherung".
2. In Artikel 6 Absatz 1 werden die Worte "Garantieen im Falle des Konkurss eines Reisebüros" nach den Worten "Versicherung" eingefügt.
3. In § 6 Abs. 2 gelten die Worte "für die Pflichtversicherung, die Bestimmungen des Titels 15 Teil Acht des Ersten bis Vierten Zivilgesetzbuchs. Die Pflichtversicherung der Bürgschaft unterliegt den einschlägigen Bestimmungen des Sondergesetzes.
Fußnote 10a) lautet wie folgt:
"10a) Gesetz Nr. 37/2004 Slg., über Versicherungsvertrag und Änderung der damit zusammenhängenden Gesetze (Versicherungsvertragsgesetz).

ČÁST ŠESTÁ

Übergangsbestimmungen
§ 72
(1) Rechtsbeziehungen, die sich aus Versicherungsverträgen ergeben, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen wurden, unterliegen den bestehenden Rechtsvorschriften.
(2) Wird der Begriff "Veräußerung " in der Lebensversicherungsgesetzgebung verwendet, so ist er als "Erlösung" nach diesem Gesetz zu verstehen.

ČÁST SEDMÁ

Effizienz
§ 73
Diese Akte tritt am 1. Januar 2005 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen der Abschnitte 23 (4) bis (6), 30, 42, 63, 64 bis 67 und 70, die am Tag des Inkrafttretens des Vertrags über den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union gelten.
Zaoralek v. r.
Klaus v. r.
Spindeln v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 37/2004 Slg., über Versicherungsvertrag und Änderung der damit zusammenhängenden Gesetze (Gesetz über Versicherungsvertrag)
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum05.02.2004
In Kraft seit01.01.2005
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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