Regierungsverordnung Nr. 369 / 2003 Coll.
Verordnung der Regierung über die Verwendung staatlicher Wohnungsbaufonds zur Deckung eines Teils der Kosten im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen, die in erster Linie für Arbeitnehmer von Begünstigten von Investitionsanreizen bestimmt sind
Diese Vorschrift verweist auf
Act Nr. 211 / 2000 Coll.
Führt durch
Gesetz über den staatlichen Fonds für Investitionsförderung
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.