Regierungsverordnung Nr. 369 / 2003 Coll.

Verordnung der Regierung über die Verwendung staatlicher Wohnungsbaufonds zur Deckung eines Teils der Kosten im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen, die in erster Linie für Arbeitnehmer von Begünstigten von Investitionsanreizen bestimmt sind

Zeitliche Textfassungen

04.11.2003 Verkündet
In Kraft seit 04.11.2003
04.11.2003 Vorherige
In Kraft seit 04.11.2003 bis 31.12.2005

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