Dekret Nr. 365 / 2025 Coll.

Verordnung der Regierung über den Betrag der allgemeinen Bewertungsgrundlage für 2024, den Umrechnungssatz für die Anpassung der allgemeinen Bewertungsgrundlage für 2024, die Kürzungsgrenzwerte für die Festsetzung der Berechnungsgrundlage für 2026, die für 2026 festgesetzten Grundrentensätze, die niedrigsten Rentenprozentsätze für 2026 und die Erhöhung der Renten für 2026

Zeitliche Textfassungen

01.01.2026 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2026
29.09.2025 Verkündet
In Kraft seit 29.09.2025
29.09.2025 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 29.09.2025 bis 31.12.2025

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