Regierungsverordnung Nr. 363 / 2013 Coll.
Verordnung der Regierung über die einheitliche Unterrichtung über das Widerrufsrecht von Verträgen, die in einer Entfernung oder außerhalb des Geschäfts- und Modellformulars zum Rücktritt aus solchen Verträgen geschlossen wurden
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.