Regierungsverordnung Nr. 363 / 2013 Coll.

Verordnung der Regierung über die einheitliche Unterrichtung über das Widerrufsrecht von Verträgen, die in einer Entfernung oder außerhalb des Geschäfts- und Modellformulars zum Rücktritt aus solchen Verträgen geschlossen wurden

Zeitliche Textfassungen

01.01.2014 Vorherige
In Kraft seit 01.01.2014 bis 17.02.2023
20.11.2013 Verkündet
In Kraft seit 20.11.2013
20.11.2013 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 20.11.2013 bis 31.12.2013

Novellierungen

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