Dekret Nr. 360 / 2000 Coll.
Verordnung des Umweltministeriums über die Methode zur Berechnung der Entschädigung für Schäden, die durch ausgewählte besonders geschützte Tiere bei bestimmten inländischen Tieren verursacht werden, Hunde, die dazu verwendet werden, sie zu babysitten, Fisch, Bienen, Apikultur, nicht geerntete Feldfrüchte und Waldfrüchte
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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