Dekret Nr. 360 / 2000 Coll.

Verordnung des Umweltministeriums über die Methode zur Berechnung der Entschädigung für Schäden, die durch ausgewählte besonders geschützte Tiere bei bestimmten inländischen Tieren verursacht werden, Hunde, die dazu verwendet werden, sie zu babysitten, Fisch, Bienen, Apikultur, nicht geerntete Feldfrüchte und Waldfrüchte

Zeitliche Textfassungen

13.10.2000 Verkündet
In Kraft seit 13.10.2000
13.10.2000 Vorherige
In Kraft seit 13.10.2000 bis 31.03.2021

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