Dekret Nr. 36 / 2020 Coll.

Erlass über die Erteilung eines Gedenksilbers fünfhundert Kronen zum 100. Jahrestag der Genehmigung der Tschechoslowakischen Verfassung und der Errichtung des Verfassungsgerichts der Tschechoslowakischen Republik

Gültig Ordnung In Kraft seit 26.02.2020
Inhalt
36.
ERKLÄRUNG
vom 28. Januar 2020
zum 100. Jahrestag der Genehmigung der Tschechoslowakischen Verfassung und der Errichtung des Verfassungsgerichts der Tschechoslowakischen Republik
Die Tschechische Nationalbank sieht gemäß § 22 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 6 / 1993 Slg., auf der Tschechischen Nationalbank, geändert durch Gesetz Nr. 442 / 2000 Slg. und Gesetz Nr. 89 / 2018 Slg.:
§ 1
(1) Am 26. Februar 2020 wird der 100. Jahrestag der Genehmigung der Tschechoslowakischen Verfassung und der Gründung des Verfassungsgerichts der Tschechoslowakischen Republik eine Gedenkmünze von 500 CZK (nachstehend als "fünfhundert Kronen" bezeichnet) ausgegeben.
(2) Fünfhundert koruna wird in der normalen Version und in einer speziellen Version mit poliertem Münz- und mattem Relief (nachfolgend als "Sonderversion" bezeichnet) ausgegeben.
(3) Fünfhundert koruna wird aus einer Legierung gerollt, die 925 Teile Silber und 75 Teile Kupfer enthält. Das Gewicht der 500 koruna beträgt 25 g, der Durchmesser 40 mm und seine Festigkeit 2,75 mm. Bei einer fünfhundredcrown Prägung muss die Toleranz im Silbergehalt bis zu 1 %, die Gewichtsdifferenz bis zu 0,50 g, die Toleranz im Durchmesser 0,1 mm und die Dickentoleranz 0,15 mm betragen. Der Rand der fünfhundert Kronen im normalen Design wird gesäumt, der Rand der fünfhundert Kronen im speziellen Design ist glatt mit dem Merkmal "CZECH NATIONAL BANKA * Ag 0.925 * 25 g *."
§ 2
(1) Auf der Vorderseite der fünfhundert Kronen ist das Thema der ursprünglichen Buchverknüpfung der Tschechoslowakischen Verfassung von 1920 mit einem dominanten mittleren Staatscharakter. Der Text "CZECH REPUBLIC" befindet sich im oberen Teil der Münze, unter der die Münzbezeichnung mit der Abkürzung "500 CZK" gekennzeichnet ist. Die Marke der Tschechischen Münze, die aus der Zusammensetzung der Buchstaben "Nein" und "M" besteht, wird am rechten Rand der Münze platziert.
(2) Auf der Rückseite der fünfhundertköpfigen Krone gibt es ein wiederkehrendes Teilthema der ursprünglichen Buchverknüpfung der Tschechoslowakischen Verfassung aus dem Jahr 1920, in dem ein kleines Staatszeichen in den oberen Teil der Münze und ein Eingangsportal des Verfassungsgerichtsgebäudes in Brünn aufgenommen wird. Mitten in der Münze sind die vier Zeilen der Texte "CZECHOSPOSLOVAK Verfassung", "CONSTITUTION COURT" und "1920-2020". Rechts auf dem Eingangsportal befinden sich die Initialen des Autors des akademischen Bildhauers Zbynek Fojt, der aus Buchstaben "F" und "Z" zusammengesetzt ist.
(3) Das Bild der fünfhundert Kronen wird im Anhang zu diesem Dekret gegeben.
§ 3
Dieser Beschluss tritt am 26. Februar 2020 in Kraft.
Gouverneur:
Ing. Rusnok v. r.

Anhang zum Erlass Nr. 36 / 2020 Coll.
Bilder eines Gedenksilbers fünfhundert koruna zum 100. Jahrestag der Genehmigung der Tschechoslowakischen Verfassung und der Errichtung des Verfassungsgerichts der Tschechoslowakischen Republik (RS)

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 36 / 2020 Coll., zur Ausgabe von Gedenksilber fünfhundert Kronen zum 100. Jahrestag der Genehmigung der Tschechoslowakischen Verfassung und der Errichtung des Verfassungsgerichts der Tschechoslowakischen Republik
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum13.02.2020
In Kraft seit26.02.2020
In Kraft bis-
Status Gültig
Rechtsgebiete: Finanzen Währung
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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