Mitteilung des Außenministeriums Nr. 36 / 1999 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Aufnahme der Tschechischen Republik als Mitglied der Vereinten Nationen, über Änderungen des Artikels 109 und des Artikels 61 der Charta der Vereinten Nationen und über die Korrektur des Dekrets des Außenministers Nr. 30 / 1947 Coll.

Gültig Mitteilung im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag
Textfassungen: 23.02.1999
36.
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Das Außenministerium erklärt, dass die Tschechische Republik am 4. Januar 1993 den Generalsekretär der Vereinten Nationen aufgefordert hat, Mitglied der Vereinten Nationen zu sein und ihre Bereitschaft erklärt hat, die in der am 26. Juni 1945 in San Francisco verhandelten Charta der Vereinten Nationen enthaltenen Verpflichtungen zu erkennen und zu erfüllen.
Auf Empfehlung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, angenommen durch Resolution S / RES / 801 vom 8. Januar 1993, der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf seiner 47. Sitzung vom 19. Januar 1993, beschloss die Resolution A / RES / 47 / 221, die Tschechische Republik als Mitglied der Vereinten Nationen gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Charta der Vereinten Nationen zu akzeptieren.
Entschließung 2101 (XX) zur Änderung von Artikel 109 der Charta der Vereinten Nationen wurde am 20. Dezember 1965 auf der XX. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen.
Die Änderung von Artikel 109 der Charta der Vereinten Nationen wurde von der Nationalversammlung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik genehmigt und der Präsident der Republik hat den Änderungsantrag ratifiziert. Die Ratifizierungsurkunde der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Änderung von Artikel 109 der Charta der Vereinten Nationen wurde am 7. Oktober 1966 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Die Änderung von Artikel 109 der Charta der Vereinten Nationen trat am 12. Juni 1968 auf der Grundlage von Artikel 108 in Kraft und trat zu diesem Zeitpunkt auch für die Tschechoslowakische Sozialistische Republik in Kraft.
Artikel 109 der Charta der Vereinten Nationen wurde wie folgt geändert:
In Artikel 109 Absatz 1 wird das Wort 'sieben' im ersten Satz durch 'nine' ersetzt.
Am 20. Dezember 1971 wurde auf der XXVI-Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 2847 (XXVI) zur Änderung von Artikel 61 der Charta der Vereinten Nationen angenommen.
Die Änderung von Artikel 61 der Charta der Vereinten Nationen wurde von der Föderalen Versammlung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik genehmigt, und der Präsident der Republik hat den Änderungsantrag ratifiziert. Die Ratifizierungsurkunde der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Änderung von Artikel 61 wurde am 4. Februar 1974 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Die Änderung des Artikels 61 der Charta der Vereinten Nationen trat am 24. September 1973 auf der Grundlage von Artikel 108 in Kraft und trat am 4. Februar 1974 für die Tschechoslowakische Sozialistische Republik in Kraft.
Artikel 61 der Charta der Vereinten Nationen wurde wie folgt geändert:
1. Der Wirtschafts- und Sozialrat besteht aus fünfundfünfzig Mitgliedern der von der Generalversammlung gewählten Vereinten Nationen.
2. Vorbehaltlich des Absatzes 3 werden 18 Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses jährlich für drei Jahre gewählt. Das Leistungsglied kann sofort wiedergewählt werden.
3. Bei der ersten Wahl nach einer Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates von 27 auf 54 Mitglieder, zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern zu den Posten der neun Mitglieder, deren Amtszeit im Wahljahr endet, werden 27 weitere Mitglieder gewählt. Von diesen siebenundzwanzig weiteren neun Mitgliedern endet die offizielle Frist am Ende des ersten Jahres und die Frist von weiteren neun am Ende des zweiten Jahres, entsprechend der von der Generalversammlung vorgesehenen Anpassung.
4. Jedes Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses hat einen Vertreter.
Am 19. Januar 1993 wurde die Tschechische Republik Mitglied der Vereinten Nationen und verpflichtet sich, die Verpflichtungen der Charta der Vereinten Nationen, einschließlich der Satzung des Internationalen Gerichtshofs, zu erfüllen, die auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die Internationale Organisation in San Francisco am 26. Juni 1945, veröffentlicht unter Nr. 30 / 1947 Coll., in der geänderten Fassung, vereinbart wurden.
Gleichzeitig erklärt das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, dass im Dekret Nr. 30 / 1947 des Außenministers der Charta der Vereinten Nationen über Artikel 41 des zweiten Satzes zu Recht gesagt werden sollte: "Es kann auch vollständige oder teilweise Unterbrechungen der Wirtschaftsbeziehungen geben,..., und in Artikel 42 des zweiten Satzes sollte zu Recht gesagt werden: "Es kann Demonstrationen unter solchen Aktionen geben,..."
*) Änderungen der Artikel 23, 27 und 61 der Charta der Vereinten Nationen, angenommen durch XVIII. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 17. Dezember 1963 in den Resolutionen 1991 / XVIII A und B wurde unter Nr. 127 / 1965 Coll.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 36 / 1999 Slg., über die Annahme der Tschechischen Republik als Mitglied der Vereinten Nationen, über Änderungen von Artikel 109 und Artikel 61 der Charta der Vereinten Nationen und über die Revision des Dekrets des Außenministers Nr. 30 / 1947 Slg.
Art der VorschriftMitteilung im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum23.02.1999
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf