Tschechische Nationalbank Dekret Nr. 36 / 1994 Coll.
Die Verordnung der Tschechischen Nationalbank über die Bedingungen, unter denen Banknoten, Münzen, Schecks, Wertpapiere und Kreditkarten wiedergegeben werden können, und die Herstellung von Gegenständen, die sie durch Änderung imitieren
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.