Regierungsverordnung Nr. 359 / 2024 Coll.
Verordnung der Regierung über die Errichtung von abgegrenzten Gebieten mit Auswirkungen auf Gebäude zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit einer Gesamtleistung von bis zu 50 kW
Diese Vorschrift verweist auf
Regierungsverordnung Nr. 532 / 2025 Coll.
Wird geändert durch
Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 359/2024 Slg. über d...
Act Nr. 283 / 2021 Coll.
Führt durch
Baugesetz
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.