Dekret Nr. 358 / 2010 Coll.
Beschluss über die Vorlage von Berichten und anderen Informationen durch Investmentgesellschaften und kollektive Investmentfonds Tschechische National Bank
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 6/1993
Führt durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Tschechische Nationalbank
Gesetz Nr. 189/2004
Führt durch
Kollektivanlagengesetz
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.