Beschluss Nr. 356/2020 des Präsidenten der Republik Coll.

Beschluss des Präsidenten der Republik über die Ankündigung von Abstimmungstagen in besonderer Weise bei Wahlen zu Regionalräten und dem Senat des Parlaments der Tschechischen Republik im Jahr 2020

Gültig Beschluss des Präsidenten der Republik
Textfassungen: 28.08.2020
356
Entscheidung
Präsident der Republik
vom 25. August 2020
über die Ankündigung von Abstimmungstagen in besonderer Weise bei den Wahlen zu Regionalräten und dem Senat des Parlaments der Tschechischen Republik im Jahr 2020
Gemäß Artikel 27 Absatz 13 des Gesetzes Nr. 350/2020 Slg. über Sonderabstimmungen bei Regional- und Senatswahlen im Jahr 2020,
zur
a) am Mittwoch, den 30. September 2020 und die zweite Wahlrunde zum Senat des Parlaments der Tschechischen Republik am Mittwoch, den 7. Oktober 2020;
b) den Tag, an dem die Abstimmung über die Wohnanlage am Donnerstag, den 1. Oktober 2020 und die zweite Wahlrunde zum Senat des Parlaments der Tschechischen Republik am Donnerstag, den 8. Oktober 2020, erfolgt; Dies gilt unbeschadet der Bestimmungen des § 14 Abs. 1 des Ersten Gesetzes Nr. 350/2020 Coll.
Präsident der Republik:
Zeman v. r.
Ministerpräsident:
Babiš v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungBeschluss Nr. 356 / 2020 des Präsidenten der Republik Coll. über die Veröffentlichung von Wahltagen in besonderer Weise bei Wahlen zu Regionalräten und dem Senat des Parlaments der Tschechischen Republik im Jahr 2020
Art der VorschriftBeschluss des Präsidenten der Republik
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum28.08.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf