Bestellnummer 352 / 2022 Coll.
Ordonnanz bei Krankheiten und Krankheiten, die von Tieren an Menschen weitergegeben werden, gegen die Tiere nicht geimpft werden dürfen
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.01.2023
Textfassungen:
01.01.2023
28.11.2022
352
Ordnung
vom 22. November 2022
über Krankheiten und Krankheiten, die von Tieren an Menschen weitergegeben werden, gegen die Tiere nicht geimpft werden dürfen
Gesetz Nr. 166 / 1999 Slg., Gesetz Nr. 316 / 2004 Slg., Gesetz Nr. 246 / 2006 Slg.
Gegenstand
Diese Verordnung regelt die von Tieren an Menschen übertragbaren Krankheiten und Krankheiten, gegen die Tiere nicht nach der unmittelbar anwendbaren Europäischen Union geimpft werden dürfen1.
Keine Impfung gegen infektiöse Rhinotracheitis (IBR, IBR / IPV)
Die Tiere dürfen nicht gegen infektiöse Rhinotracheitis (IBR, IBR / IPV) geimpft werden, außer für Impfungen, die von der zuständigen Behörde gemäß Anhang IV Teil IV Teil 2 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020 / 689 der Kommission bestellt wurden.
Aufhebung
Verordnung Nr. 202/2004 Slg. über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wird aufgehoben.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Minister:
Ing. Nekula v. r.
(1) Delegierte Verordnung (EU) 2020 / 689 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016 / 429 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Regeln für die Überwachung, Tilgungsprogramme und den krankheitsfreien Status bestimmter börsennotierter und aufkommender Krankheiten in der geänderten Fassung.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung Nr. 352 / 2022 Slg. über Krankheiten und Krankheiten, die von Tieren an Menschen weitergegeben werden, gegen die Tiere nicht geimpft werden dürfen |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 28.11.2022 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.01.2023 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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