Dekret des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 351 / 2001 Coll.
Erlass des Außenministeriums, das die Vertretungen der Tschechischen Republik im Ausland bestimmen wird, die der Abgeordnetenkammer und den Vertretungen der Tschechischen Republik zugestellt werden, an die die Wahlen mittels Übertragungstechnik zum Druck oder zur Reproduktion gesendet werden.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.