Act Nr. 35 / 2023 Coll.

Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Annahme eines Gesetzes zur Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung

Gültig In Kraft seit 01.04.2023
35.
DIE RECHT
vom 25. Januar 2023
zur Änderung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Annahme eines Gesetzes zur Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:

ČÁST PRVNÍ

Änderung des Bankengesetzes
Čl. I
Gesetz Nr. 100/2011, Gesetz Nr. 100/2011, Gesetz Nr. 100/2011, Gesetz Nr. 100/2011, Gesetz Nr. 100/2011, Gesetz Nr. 100/2011, Gesetz Nr. 100/2011, Gesetz Nr. 100/2011, Gesetz Nr. 100/2011, Gesetz Nr. 100/2011
1. In Absatz 38 Absatz 3 wird der Punkt am Ende von Buchstabe k durch ein Komma ersetzt.
2. in Absatz 38 (3) (o):
"(o) das Finanzministerium unter den Bedingungen des Gesetzes über die Versicherung und Finanzierung von Ausfuhren mit staatlicher Beihilfe oder des Gesetzes über die Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung."

ČÁST DRUHÁ

Änderung des Gesetzes über Spar- und Kreditgenossenschaften
Čl. II
Gesetz Nr. 586 / 1992 Coll., geändert durch Gesetz Nr. 100 / 2000 Coll., Gesetz Nr. 406 / 2001 Coll., Gesetz Nr. 212 / 2002 Coll., Gesetz Nr. 257 / 2004 Coll., Gesetz Nr. 280 / 2004 Coll., Gesetz Nr. 285 / 2009 Coll., Gesetz Nr. 156 / 2010 Coll., Gesetz Nr. 406 / 2001 Coll. Slg., werden wie folgt geändert:
1. In Artikel 25b Absatz 3 wird das Wort "oder" am Ende von Buchstabe k gestrichen.
2. In Artikel 25b Absatz 3 wird der Punkt am Ende von Buchstabe l durch "oder" ersetzt und der folgende Buchstabe m angefügt:
"(m) Finanzministerium zur Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung unter den Bedingungen des Koordinierungsgesetzes mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung."

ČÁST TŘETÍ

Änderung des Rechnungsführungsgesetzes
Čl. III
Act Nr. 300 / 2016 Coll., on Central Account Records, geändert durch Gesetz Nr. 183 / 2017 Coll., Act Nr. 111 / 2019 Coll., Act Nr. 527 / 2020 Coll. und Act Nr. 353 / 2021 Coll., wird wie folgt geändert:
1. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d wird das Wort "oder" gestrichen.
2. In Artikel 6 wird der Punkt durch ein Komma am Ende von Absatz 1 ersetzt und der folgende Buchstabe g angefügt:
"(g) Finanzministerium nach dem Gesetz, das die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung koordiniert."
3. Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c
"(c) das Finanzanalysebüro durch das Finanzministerium",
4. In Artikel 7 wird am Ende des Absatzes 3 der Punkt durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe i angefügt:
"(i) Finanzministerium zur Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung unter den Bedingungen des Gesetzes über die Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung."

ČÁST ČTVRTÁ

FINANZIERUNG
Čl. IV
Dieses Gesetz wird am ersten Tag des zweiten Kalendermonats nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Pekarová Adamová v. r.
Zeman v. r.
Fiala v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 35 / 2023 Slg., zur Änderung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Annahme eines Gesetzes, das die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung koordiniert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum10.02.2023
In Kraft seit01.04.2023
In Kraft bis-
Status Gültig
Parlamentsdrucksache: Drucksache Nr. 219
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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