Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 35 / 2003 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Einführung von Tarifverträgen auf höherer Ebene und die Ergänzung zu Tarifverträgen auf höherer Ebene
Gültig
35.
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 28. Januar 2003
über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad und die Änderung einer Tarifvereinbarung mit höherem Grad
Das Ministerium für Arbeit und Soziales stellt fest, dass gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg. über die Tarifverhandlungen in der geänderten Fassung von 1.12.2002 bis 31.12.2002 folgende Tarifverträge mit höherem Grad und folgende Änderung des Tarifvertrags von höherem Grad hinterlegt wurden:
1. Kollektivvertrag der höheren Klasse 2003 (von 10. Dezember 2002, Teil A - allgemeiner Teil für den Zeitraum vom 1.1.2003 bis 31.12.2005, Teil B - Vergütung für den Zeitraum vom 1.1.2003 bis 31.12.2003)
zwischen
Gewerkschaft der Arbeitnehmer der Holzindustrie, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft in der Tschechischen Republik
und
Verband der Tschechischen Republik
und
Eine Gewerkschaft der Papier- und Zelluloseindustrie.
2. Kollektivvertrag mit höherem Abschluss 2003-2004 (gest. 11. Dezember 2002) abgeschlossen
zwischen
Gewerkschaft der Mitarbeiter von Glas, Keramik, Schmuck und Porzellan
und
Vereinigung der Glas- und Keramikindustrie der Tschechischen Republik.
3. Kollektivvertrag von höherem Grad 2003-2004 (gest. 18 Dezember 2002) abgeschlossen
zwischen
Gewerkschaft der Verkehrsarbeiter, Straßenwirtschaft und Autoreparatur Tschechisch und Mähren
und
Der Verband der Unternehmer im Bau in der Tschechischen Republik.
4. Anlage 2 des hochgradigen Kollektivvertrags 2001-2003 (gest. 29. November 2002) abgeschlossen
zwischen
Gewerkschaft der Bergbau-, Geologie- und Ölindustrie
und
Arbeitgeberverband der Bergbau- und Ölindustrie - Verband der Bergarbeiter der Tschechischen Republik.
Minister:
Ing. Škromach v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 35 / 2003 Slg., über die Hinterlegung von Tarifverträgen mit höherem Grad und die Änderung der Tarifvereinbarung mit höherem Grad |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 10.02.2003 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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