Das Verfassungsgericht fand keine 35 / 2002 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 5. Dezember 2001 über den Antrag auf Nichtigerklärung des Gesetzes Nr. 451 / 1991 Slg., mit bestimmten zusätzlichen Bedingungen für die Ausübung bestimmter Funktionen in den staatlichen Einrichtungen und Organisationen der Tschechischen Republik, der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik, geändert, Gesetz Nr. 279 / 1992 Slg., über bestimmte andere Voraussetzungen für die Ausübung bestimmter Funktionen, die in den Bestimmungen oder Ernennung der Mitglieder der Tschechischen Republik enthalten sind.

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