Dekret Nr. 342 / 2021 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 589 / 2006 Slg., die eine Ausnahmeregelung von den Arbeits- und Ruhezeiten von Arbeitnehmern im Verkehr in der geänderten Fassung vorsieht

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.01.2022
Inhalt
ANHANG
Regierungsverordnung
vom 23. August 2021
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 589/2006 Slg., die eine Ausnahmeregelung von den Arbeits- und Ruhezeiten von Arbeitnehmern im Verkehrssektor vorsieht, geändert
Die Regierung leitet gemäß den §§ 100 Abs. 1 und 212 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 262 / 2006 Slg., Arbeitsgesetz, geändert durch Gesetz Nr. 362 / 2007 Slg., Gesetz Nr. 292 / 2017 Slg. und Gesetz Nr. 285 / 2020 Slg.:
Čl. I
Die Regierungsverordnung Nr. 589 / 2006 Slg., die eine Ausnahmeregelung von den Arbeits- und Ruhezeiten von Arbeitnehmern im Verkehr vorsieht, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 353 / 2008 Slg. und die Regierungsverordnung Nr. 337 / 2016 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 Buchstabe c Ziffer 2 wird der Teil des Satzes nach dem Semikolon, einschließlich des Semikolons, einschließlich der Fußnoten 6b und 6c, gestrichen.
2. In § 13 Abs. 1 wird der letzte Satz durch den Satz ersetzt: "Für den Fall, dass die Verschiebung Teil der Überleitungsfahrt ist, kann die Länge der Verschiebung gemäß dem ersten Satz nur um die Dauer dieser Überleitungsfahrt verlängert werden, mit maximal 15 Stunden; Wenn sich die Eisenbahnverkehrsbeschäftigten jedoch auf einer nationalen, regionalen und Traktorenbahn befinden, die ein Eisenbahnfahrzeug antreibt, kann die Länge der Verlagerung nur bei einer am Ende der Verlagerung geplanten und ausgeführten Oberleitung verlängert werden.
3. In Absatz 13 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 2 eingefügt:
"(2) Wenn der Arbeitgeber durch einen schriftlichen Arbeitszeitplan die Verlagerung zwischen dem Schienenverkehrspersonal auf einer nationalen, regionalen und trawl-Bahn in mehrere Teile aufteilt, kann der Zeitraum zwischen dem Beginn des ersten Teils der Verlagerung und dem Ende des letzten Teils derselben Verlagerung nicht mehr als 13 Stunden oder nicht mehr als 15 Stunden betragen, unter den in Absatz 1 genannten Bedingungen innerhalb von 24 Stunden hintereinander."
Absatz 2 wird Absatz 3.
4. In Artikel 13 wird folgender Absatz 4 angefügt:
"(4) Der Arbeitgeber im Arbeitsregister (16) hat auch einen Hinweis auf die Zeit der Überleitungsfahrt, was den Beginn und das Ende der Reise anzeigt."
5. Im ersten Satz von § 14 Abs. 2 werden "6 " durch" 7" ersetzt und am Ende des Satzes die Worte "für mindestens 6 Stunden" hinzugefügt.
6. In Teil 2 wird Titel III Teil 3, einschließlich des Titels, gestrichen.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
Minister für Arbeit und Soziales:
Dipl.-Pol. Maláčová, MSc., Rev.
Stellvertretender Ministerpräsident, Minister für Industrie und Handel und Verkehrsminister:
Doc.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 342 / 2021 Coll., zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 589 / 2006 Coll., mit Ausnahme der Arbeits- und Ruhezeiten von Arbeitnehmern im Transportwesen, geändert
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.09.2021
In Kraft seit01.01.2022
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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