Dekret Nr. 341 / 2020 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 196 / 2001 des Justizministeriums, über Rückzahlungen und Rückzahlungen von Notaren, Managern und Notarkammer der Tschechischen Republik (Notartarif), geändert

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2021
ANHANG
Ordnung
vom 31. Juli 2020
zur Änderung des Erlasses Nr. 196 / 2001 des Justizministeriums, über die Vergütung und den Ersatz von Notaren, Treuhändern und Notaren der Tschechischen Republik (Notartarif), geändert
Das Justizministerium sieht gemäß § 107 des Gesetzes Nr. 358/1992 Slg. über Notare und ihre Tätigkeiten (Notarordnung), geändert durch Gesetz Nr. 303 / 2013 Slg., und gemäß § 516 a) des Gesetzes Nr. 292 / 2013 Slg., über besondere Rechtsverfahren vor:
Čl. I
Dekret Nr. 196 / 2001 Coll., über die Vergütung und Ersatz von Notaren, Verwalter des Nachlasses und Notarkammer der Tschechischen Republik (Notartarif), geändert durch Dekret Nr. 42 / 2002 Coll., Dekret Nr. 403 / 2005 Coll., Dekret Nr. 399 / 2006 Coll., Dekret Nr. 167 / 2009 Coll., Dekret Nr. 432ll.
1. In Absatz 11 (1) wird der Betrag "400 CZK " durch" 1000 CZK" ersetzt.
2. In § 11 Abs. 2 werden die Worte "die Dienstbezüge des Notars als Gerichtskommissar CZK 2.500 "durch die Worte ersetzt" die Hälfte des üblichen Wertes der Vermögenswerte des Verstorbenen und der überlebende Ehegatte die Grundlage der Dienstbezüge des Notars als Gerichtskommissar".
3. In Ziffer 13 (1) wird der Betrag "100 000 CZK " durch" 500 000 CZK" ersetzt, die Worte "bis zu 500 000 CZK der Basis... 1,2% "werden gelöscht und der Betrag" 600 CZK" wird durch "2 000 CZK" ersetzt.
4. Absatz 13 (3) wird gestrichen.
5. In Ziffer 14 (2) wird "CZK 500 " durch" CZK 1.500" ersetzt.
6.
„§ 16
Der Notar hat Anspruch auf eine pauschale Erstattung der Kosten, die für die Zahlung von Telekommunikationsdienstleistungen, Kopien und Fotokopien von CZK 300 entstehen, und einen Anspruch auf Entschädigung anderer Endkosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Operationen wirksam entstanden sind. Andere Ausgaben sind insbesondere gerichtliche und sonstige Aufwendungen, Post-, Reisekosten, Gutachten und Gutachten, Übersetzungen und Erstattung der Kosten für die Eingabe oder Erhebung von Daten aus zentralen Informationssystemen.
7. In Artikel 19 wird folgender Absatz 3 angefügt:
"(3) Ist das Verfahren nicht beendet, haftet der Notar zusätzlich zur Erstattung der in Absatz 1 genannten Endkosten auch für eine pauschale Erstattung der Kosten, die mit der Durchführung des Verfahrens nach Beendigung des Nachlassverfahrens von CZK 300 verbunden sind."
8. In Abschnitt A des Anhangs wird der dritte Satz durch "Wenn ein Zollwert nicht ermittelt werden kann oder nur zu unverhältnismäßigen Kosten bestimmt werden kann,
a) wenn es eine notarielle Registrierung gibt, die die Grundlage für die Registrierung im öffentlichen Register ist.... CZK 4.000,
b) wenn es bei der Umwandlung einer juristischen Person eine notarielle Aufzeichnung über rechtliche Maßnahmen gibt.... 10 000 CZK,
(c) wenn es eine notarielle Aufzeichnung eines Vertrags für ein eheliches Eigentum Regime oder eine Vereinbarung zur Änderung des ehelichen Eigentumsregimes gibt.... CZK 5.000,
(d) wenn es eine weitere notarielle Aufzeichnung des Rechtsverfahrens gibt.... CZK 3.000. "
9. In Abschnitt I wird unter Punkt B Absatz 2 des dritten Anhangs der Betrag "CZK 3.000 " durch" CZK 4.000" ersetzt.
10. In Abschnitt II wird unter Nummer H (2) des Anhangs der Betrag "30 CZK " durch" 70 CZK ersetzt.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
1. Verfahren, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses eingeleitet werden, unterliegen dem Erlass Nr. 196 / 2001 Slg., wie wirksam vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses.
2. Die Handlungen der notariellen Tätigkeit, die der Antragsteller vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses ersucht hat, unterliegen dem Erlass Nr. 196 / 2001 Slg., wie wirksam vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses.
Čl. III
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Justizminister:
Mgr. Benešová v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 341 / 2020 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 196 / 2001 des Justizministeriums Coll., über die Vergütung und Ersatz von Notaren, Verwalter des Nachlasses und Notarkammer der Tschechischen Republik (Notartarif), geändert
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum11.08.2020
In Kraft seit01.01.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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