Dekret Nr. 340 / 2020 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 76/2005 Slg., zur Festlegung der Methode zur Berechnung der Differenz zwischen dem Einkommen der Rentenversicherung und den Ausgaben für Rentenleistungen in der geänderten Fassung

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2021
340
Ordnung
vom 30. Juli 2020
zur Änderung des Erlasses Nr. 76/2005 Slg., zur Festlegung der Methode zur Berechnung der Differenz zwischen dem Einkommen der Rentenversicherungsprämien und den Ausgaben für Rentenleistungen in der geänderten Fassung
Gemäß Artikel 36 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 218/2000 Slg. über die Haushaltsregeln und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Haushaltsregeln), geändert durch Gesetz Nr. 203/2017 Slg.:
Čl. I
In § 4 Abs. 2 des Einleitungsteils des Erlasses Nr. 76 / 2005 Slg. wird die Methode zur Berechnung der Differenz zwischen dem Einkommen der Rentenversicherung und den Ausgaben für Rentenversicherungsleistungen in der durch das Erlass Nr. 56 / 2010 Slg. und das Erlass Nr. 62 / 2012 Slg. geänderten Fassung die Zahl "0,9241 " durch" 0,9302" ersetzt.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Für die Berechnung des Unterschieds zwischen dem Einkommen der Rentenversicherungsprämien und den Ausgaben für die Rentenleistungen für die Kalenderjahre 2019 und das vorangehende gilt der Koeffizient gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Erlasses Nr. 76 / 2005 Slg., der vor Inkrafttreten dieses Erlasses wirksam ist.
Čl. III
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Finanzminister:
JUDr. Schiller, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 340 / 2020 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 76 / 2005 Slg., zur Festlegung der Methode zur Berechnung der Differenz zwischen dem Einkommen der Rentenversicherung und den Ausgaben für Rentenleistungen in der geänderten Fassung
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum11.08.2020
In Kraft seit01.01.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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