Verordnung Nr. 34/2003

Beschluss über den Umfang, den Zeitraum, die Uhrzeit und die Art und Weise der Erfüllung der Berichtspflicht nach dem Foreign Exchange Act

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 219 / 1995
Außenhandelsrecht
Wird durchgeführt durch
Verordnung der Tschechischen Nationalbank und des Finanzministeriums Nr. 261 / 1995 Coll.
Beschluss der Tschechischen Nationalbank und des Finanzministeriums zur Festlegu...
Wird aufgehoben durch
Dekret Nr. 351 / 2003 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 34 / 2003 Slg., Bestimmung des Umfangs,...
Ändert
Dekret Nr. 351 / 2003 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 34 / 2003 Slg., Bestimmung des Umfangs,...
Übergangsbestimmungen
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