Verordnung Nr. 34/2003
Beschluss über den Umfang, den Zeitraum, die Uhrzeit und die Art und Weise der Erfüllung der Berichtspflicht nach dem Foreign Exchange Act
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 219 / 1995
Wird durchgeführt durch
Außenhandelsrecht
Verordnung der Tschechischen Nationalbank und des Finanzministeriums Nr. 261 / 1995 Coll.
Wird aufgehoben durch
Beschluss der Tschechischen Nationalbank und des Finanzministeriums zur Festlegu...
Dekret Nr. 351 / 2003 Coll.
Ändert
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 34 / 2003 Slg., Bestimmung des Umfangs,...
Dekret Nr. 351 / 2003 Coll.
Übergangsbestimmungen
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 34 / 2003 Slg., Bestimmung des Umfangs,...