Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 34/1997

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Annahme der Entschließung Nr. 3 / 1996 des Gemischten Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Freihandelsassoziation (EG-EFTA) Gemeinsames Versandverfahren zur Änderung von Artikel 50 des Anhangs II des Abkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren

Gültig Mitteilung im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag
Textfassungen: 06.03.1997
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Das Außenministerium gibt bekannt, dass am 5. Dezember 1996 der Gemischte Ausschuss der Europäischen Gemeinschaft und die Europäische Freihandelsassoziation "Gemeinsame Übergangsregelung" Entschließung Nr. 3 / 1996 zur Änderung von Artikel 50 des Anhangs II des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Übergangsregime (1) in Brüssel angenommen wurde.
Die Verordnung Nr. 3 / 1996 trat am 1. März 1997 auf der Grundlage von Artikel 2 in Kraft und trat zu diesem Zeitpunkt für die Tschechische Republik in Kraft.
Der Wortlaut der Entschließung kann beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, dem Ministerium für Finanzen - Generaldirektion Zoll, Regionale Zoll- und Zollämter, konsultiert werden.
1) Das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren zwischen den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 20. Mai 1987 wurde unter Nr. 179/1996 veröffentlicht.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 34/1997 Slg. über die Annahme der Entschließung Nr. 3/1996 des Gemischten Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Freihandelsassoziation (ES-EFTA) zur Änderung von Artikel 50 des Anhangs II des Abkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren
Art der VorschriftMitteilung im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum06.03.1997
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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