Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 34 / 1994 Coll.

Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik fand am 19. Januar 1994 im Falle der Nichtigerklärung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 39/1993 Slg. über Geldbußen und Schuldverschreibungen für die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften über die Umwandlung landwirtschaftlicher Genossenschaften und die Korrektur von Vermögensungerechtigkeiten im Bereich der Eigentumsverhältnisse mit Land und sonstigem landwirtschaftlichem Eigentum

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