Regierungsverordnung Nr. 338 / 2025 Coll.

Erlass der Regierung über das Vielfache des Mindestlebens für die Zwecke des Wohnschutzgesetzes

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.07.2026
Inhalt
338
Regierungsverordnung
vom 20. August 2025
zur Festsetzung eines Vielfachen der Mindestlebensdauer für die Zwecke des Wohnhilfegesetzes
Die Regierung bestellt gemäß § 20 Abs. 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 175 / 2025 Slg. über die Bereitstellung bestimmter Wohnungsförderungsmaßnahmen (Gebäudeförderungsgesetz):
§ 1
Für die Abgabe einer verbindlichen Stellungnahme gemäß Artikel 18 Absatz 3 Buchstabe b des Gesetzes über die Wohnungsförderung, das 1,6-fache des Mindestlebens.
§ 2
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Minister für lokale Entwicklung:
Ing. Kuhlánek v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungErlass der Regierung Nr. 338 / 2025 Coll. über die Bestimmung eines Vielfachen des Lebensminimums für die Zwecke des Wohnungsförderungsgesetzes
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum10.09.2025
In Kraft seit01.07.2026
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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