Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 33/2001
Verordnung des Landwirtschaftsministeriums über die Zuständigkeit zur Durchführung bestimmter beruflicher Tätigkeiten im Bereich der Zucht und Zucht von Nutztieren
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 26.01.2001
Textfassungen:
26.01.2001
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ANHANG
Ordnung
Ministerium für Landwirtschaft
vom 8. Januar 2001
über die berufliche Kompetenz zur Durchführung bestimmter beruflicher Tätigkeiten im Bereich der Zucht und Zucht von Nutztieren
Das Landwirtschaftsministerium sieht gemäß Artikel 33 des Gesetzes Nr. 154 / 2000 Slg., über die Zucht, Zucht und Registrierung von Nutztieren und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Breeding Act) zur Durchführung von Artikel 30 Absatz 2 dieses Gesetzes vor:
Zucht
Die berufliche Tätigkeit als Züchter kann von natürlichen Personen durchgeführt werden, die eine Hochschulausbildung in einem akkreditierten Master- oder Promotionsprogramm1) im Bereich der Landwirtschaft oder Veterinärmedizin und Hygiene oder biologischen Orientierung in den Bereichen Genetik, Zucht und Fortpflanzung von Nutztieren haben.
Zuchtzootechnik
Berufliche Tätigkeit als Zuchtzoo kann von natürlichen Personen mit
(a) Hochschulbildung in einem akkreditierten Master- oder Promotionsprogramm in den Bereichen Landwirtschaft oder Veterinärmedizin und Hygiene oder Biologie; oder
(b) vollsekundäre Berufsausbildung und gegebenenfalls eine höhere Berufsausbildung in der Landwirtschaft mit der Lehre über die Viehzucht.
Verantwortliche Person für die Expertenbetreuung des Samensammelzentrums
Die berufliche Tätigkeit der für die berufliche Führung des Besamungszentrums verantwortlichen Person kann von natürlichen Personen, die
(a) Hochschulbildung in einem akkreditierten Master- oder Promotionsprogramm in den Bereichen Landwirtschaft oder Veterinärmedizin und Hygiene oder Biologie; oder
(b) vollsekundäre Berufsausbildung und gegebenenfalls eine höhere Berufsausbildung in der Landwirtschaft mit der Lehre über die Viehzucht.
Verantwortliche Person für die professionelle Verwaltung des Embryo-Transferzentrums
Die berufliche Tätigkeit der für das professionelle Management des Embryo-Transferzentrums verantwortlichen Person kann von natürlichen Personen durchgeführt werden, die eine Hochschulausbildung in einem akkreditierten Master- oder Promotionsprogramm im Bereich der Landwirtschaft oder Veterinärmedizin und Hygiene oder Biologie haben.
Prüfungstechniker
(1) Die berufliche Tätigkeit der Besamungstechnik kann durch natürliche Personen mit
(a) Hochschulbildung in einem akkreditierten Master- oder Promotionsprogramm im Bereich Landwirtschaft oder Tiermedizin und Hygiene; oder
b) die vollständige Sekundarstufe II oder gegebenenfalls die Berufsausbildung der landwirtschaftlichen oder veterinärmedizinischen Studien mit der Lehre der Fächer der Viehzucht; und
Wenn nicht für die Inseminationstechniken für die Insemination von Läufern, haben sie erfolgreich einen Ausbildungskurs für die Inseminationstechniken abgeschlossen.
(2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für Züchter, die ihre eigenen Zuchttiere animieren. Diese Tätigkeit erfordert mindestens eine berufsbildende Sekundarschulausbildung im landwirtschaftlichen Bereich und den Abschluss eines Berufsbildungskurses.
Professionelle Kurse
(1) Professionelle Kurse werden für die beruflichen Aktivitäten der Besamungstechniker mit Spezialisierung bekannt gegeben
a) Semengewinnungsverfahren für die Besamung von Rindern, Schafen und Ziegen;
b) Inseminationstechniker - Technologe des Inseminationszentrums,
(c) Samenentnahmetechniker - Technologie für den Embryotransfer,
d) Semensammeltechniken für die Sammlung und Übertragung von Embryonen;
e) Embryo-Entnahmetechniken;
f) Semensammeltechniken für die Gleichwertigkeitsprüfung;
(g) Inseminationstechniken zur Insemination von Schweinen.
(2) Der Ausbildungskurs besteht aus:
(a) aus einer theoretischen Studie über Präsentation oder Distanz;
b) praktische Ausbildung.
(3) Die berufliche Ausbildung wird durch die Abschlussprüfung abgeschlossen.
(1) Der Antragsteller hat im Antrag auf einen Sachverständigenkurs Folgendes anzugeben:
a) Name, Vorname und Titel und gegebenenfalls akademischer Titel;
b) das Geburtsdatum;
c) Daueraufenthalt;
d) abgeschlossene Ausbildung;
e) den Namen des Ausbildungskurses, auf den er angewendet wird, und die Spezialisierung.
(2) Der Antrag wird vom Antragsteller an das Landwirtschaftsministerium (nachfolgend als Ministerium bezeichnet) gerichtet, das ihn an die entsprechende Bildungseinrichtung weiterleitet.
(3) Das Muster des Antrags auf Kurs ist in Anhang 1 festgelegt.
Die Organisation von Kursen kann dem Ministerium von Personen betraut werden, die eine Ausbildung im Bereich ihrer Tätigkeiten haben und deren berufliche, materielle und technische Bedingungen die Anforderungen an die Lehre gemäß dem Rahmeninhalt erfüllen, wobei die eingehenden beruflichen Kurse in den Anhängen 2 bis 8 berücksichtigt werden.
Abschluss- und Korrekturprüfung der Berufsbildung
Endprüfung
(1) Die Abschlussprüfung erfolgt vor einem fünfköpfigen Prüfungsausschuss, der vom Direktor der Bildungseinrichtung eingerichtet wurde, indem ein Vertreter des Ministeriums als Vorsitzender ernannt wird; andere Mitglieder sind Experten aus Bildungseinrichtungen, Sekundärschulen und höheren Berufsschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen oder relevanten anerkannten Zuchtverbänden.
(2) Der Endtest ist in theoretische und praktische Teile unterteilt; der theoretische Teil besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
(3) Die Kenntnis des Kursteilnehmers, wie durch die abschließende Prüfung nachgewiesen wird, ist sowohl bei der Gesamtbewertung als auch bei der Bewertung jedes Teils der Abschlussprüfung getrennt nach dem nachgewiesenen Wissen zu bewerten. Erfolgt die Prüfung nicht in einem Teil der Prüfung, so erfüllt sie die Gesamtbewertung nicht.
(4) Ein Bericht wird nach Abschluss der endgültigen Prüfung aufbewahrt. Eine Kopie des Protokolls wird dem Ministerium als Grundlage für die Ausstellung einer Kompetenzbescheinigung übermittelt.
Korrekturendprüfung
(1) Versäumt der Bieter die Endprüfung, so kann er nicht früher als 30 Tage und nicht mehr als sechs Monate nach dem Ausfall der Endprüfung wiederholt werden.
(2) Bewerber, die aus einem ernsten Grund nicht an der Endprüfung oder der Korrektur-Endprüfung teilnehmen konnten oder sich wegen ihrer Nichtbeteiligung ordnungsgemäß entschuldigt haben, müssen einen Ersatztermin festsetzen.
(3) Erscheint ein Kandidat für die abschließende Prüfung oder der Korrektur-Endtest nicht ohne einen ernsthaften Grund oder eine richtige Entschuldigung, so kann er ihn nur auf der Grundlage einer neuen Anmeldung annehmen.
Kompetenzzertifikat
Das Ministerium stellt auf der Grundlage des Abschlussprüfungsberichts eine Bescheinigung über die fachliche Kompetenz aus, die innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Protokolls durch den Ausbildungsgang erworben wurde.
Schlussbestimmungen
Diese Verordnung sieht keine Anerkennung beruflicher Qualifikationen der Bürger der Europäischen Union vor.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Ing.
Příloha č. 1
Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 33/2001
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 33/2001
Rahmeninhalt
Berufstraining:
Inseminationstechniker, spezialisiert auf die Insemination von Rindern, Schafen und Ziegen
Dauer der praktischen Vorbereitung 4 Tage.
A. Theoretische Sektion:
1. Kurzgeschichte der Insemination und Verwendung von Insemination bei der Reproduktion und Zucht von Nutztieren, Reproduktionsindikatoren, Auswertung der Reproduktionsergebnisse.
2. weibliche Geschlechtsorgane von Rindern, Schafen und Ziegen mit Schwerpunkt auf Insemination
- Anatomie und Physiologie,
- die allgemeine rechtliche Art der Verwaltung der Geschlechtsfunktionen von Rindern, Schafen und Ziegen, der Geschlechtszyklus, die Dynamik der Veränderungen im Geschlechtstrakt an den verschiedenen Stadien des Estralzyklus,
- Ovogenesis,
- Bewährung, Schwangerschaft.
3. Fruchtbarkeit, Wirkungen auf Fruchtbarkeit und Ursachen von Fruchtbarkeitsstörungen
- Ernährung, Wohnen,
- Behandlung, Zuchtbedingungen, Milchleistung,
- Gesundheitsstatus, Alter der Tiere,
- Klimafaktoren,
- Erbschaft,
- Überwachung der Hitze,
| - technika plemenitby | - vhodná doba inseminace z hlediska říje a ovulace, |
| - vlastní inseminace, optimalizace inseminačního úkonu, z hlediska místa deponování spermatu, | |
| - kvalita spermatu, | |
| - hygiena při inseminaci, | |
| - délka intervalu. |
4. Tiergesundheitsbedingungen Untersaat.
5. Prinzipien zur Aufnahme des Fortpflanzungsprozesses.
6. Kenntnis des Gesetzes Nr. 246 / 1992 Slg., um Tiere vor Missbrauch zu schützen.
B. Praktischer Abschnitt:
(a) Laborerfahrung
1. Autopsie der Geschlechtsorgane der Rassen von Rindern, Schafen und Ziegen, Ausbildung zur Insemination in isolierten Gebärmutter.
2. Behandlung von Geräten, die bei der Insemination verwendet werden.
3. Desinfektion und Sterilisation von Geräten zur Insemination, Ausrüstung und Wartung von Inseminationsbeutel, Desinfektion von Behältern und flüssigen Stickstoffbehältern.
b) stabile Praxis.
1. Klinische Untersuchung der äußeren und inneren Geschlechtsorgane von Rinderzuchttieren, Bestimmung der Stufe des Estralzyklus und Eignung für die Insemination.
2. Insemination von Rinderzüchtungstieren nach der Methode der rektalen, Schafe und Ziegen nach der Vaginalspiegelmethode (Spekula)
- Vorbereitung der Inseminationsdosis (Betten, Pellets),
- Verfahren zur Insemination.
3. Training, um die Schwangerschaft von Rinderzüchtern der Paprika-Uterushörner zu testen.
4. Erfassung der in den Ausgangsdokumenten durchgeführten Vorgänge für zentrale Registrierungszwecke.
Příloha č. 3
Anhang Nr. 3 des Dekrets Nr. 33/2001
Rahmeninhalt
Berufstraining:
Inseminationstechniker mit Spezialisierung - Technologe Inseminationsstation
Dauer der praktischen Vorbereitung 3 Tage.
A. Theoretische Sektion
1. Kurzgeschichte und Verwendung von Insemination bei der Reproduktion und Zucht von Tieren.
2. Veterinärmedizinische Gesundheits- und Hygienebedingungen in der Samensammlung.
3. Betrieb und Einrichtung des Samensammelzentrums, der Grundsätze der Behandlung und Fütterung von Zuchttieren und deren Handhabung.
4. männliche Geschlechtsorgane der Züchter
- Anatomie, Histologie und Physiologie,
- neurohumorale Kontrolle der männlichen sexuellen Funktion, sexuelle Reflexe, Nerventypen - Klassifizierung,
- Spermiogenese, Faktoren, die es beeinflussen.
5. Spermien, Spermien - chemische Zusammensetzung, Morphologie, Spermieneigenschaften, Wirkung der Spermienumgebung, Samenplasma - chemische Zusammensetzung, Bedeutung.
6. Fertilitätsstörungen von Zuchtbullen, Widder, Ziegen, Wildschweinen und Hengsten.
7. Spermiensammlung (Prinzip, Hygienebedingungen, Selbstsammlung, Sammelhilfen).
8. Auswertung von Samen (Volume, Farbe, Geruch, Dichte, Aktivität von frischen und erhaltenen Samen, Morphologie, thermische Prüfung).
9. Anforderungen an Samen, die für die Verarbeitung bestimmt sind.
10. Verarbeitung von Samen (Verdünnung von Samen, Einfrieren in Form von Pellets und Pellets, Lagerung von Samen).
11. Registrierung im Samensammelzentrum für zentrale Registrierungszwecke.
B. Praktischer Teil
1. Autopsie der Genitalorgane des Stiers, Widders, Ziegen, Wildschwein und Hengst.
2. Vorbereitung der künstlichen Vagina und Sammlung von Samen von Stier, Widder, Ziegen, Wildschwein und Hengst.
3. Bewertung von frischen und entfrosierten Samen.
4. Verarbeitung von Samen in Form von Pellets und Pellets, Lagerung von gefrorenem Samen und Behandlung von gefrorenem Samen.
5. Behandlung von flüssigem Stickstoff, Desinfektion von Behältern und Transportbehältern für Stickstoff.
6. Desinfektion und Sterilisation von Geräten, die an der Besamungsstation verwendet werden.
7. Kenntnis des Gesetzes Nr. 246 / 1992 Slg., um Tiere vor Missbrauch zu schützen.
Příloha č. 4
Anhang Nr. 4 des Erlasses Nr. 33/2001
Rahmeninhalt
Berufstraining:
Insemination Techniker spezialisiert auf Embryo-Transfer-Technologie
Dauer der praktischen Vorbereitung 3 Tage.
A. Theoretische Sektion
1. Eine kurze Geschichte des Embryotransfers und der praktischen Anwendung bei der Zucht von Rindern.
2. Allgemeine Rechtsvorschriften über die Verwaltung der Geschlechtsfunktionen von Rinderzüchtungstieren, Geschlechtszyklus, die Dynamik der Veränderungen des Geschlechtstraktes in den verschiedenen Phasen des Estralzyklus mit Schwerpunkt Embryoübertragung.
3. Technologisches Verfahren zur Übertragung von Embryonen
- Auswahl und Vorbereitung von weiblichen Spendern aus Sicht der Züchtung und der Gesundheit,
- Superovulation, physiologische Basen der Superovulation, Hormonbehandlung der Spender, Hormonfunktion in der Superovulation, wiederholte Superovulation,
- Insemination nach Superovulation, Düngung, Reproduktionstrakt Embryo-Verfahren,
- Sammlung von Embryonen, nicht-chirurgische Gewinnung von Embryonen, Isolierung von Embryonen,
- die Bewertung von Embryonen,
- Dekontamination von Embryonen,
- die Lagerung von Embryonen durch kurzfristige und langfristige Einfrieren und Verglasung,
- Mikromanipulation von Embryonen, Divisionen und Biopsien für die Sammlung von Zellen für die Sexualisierung von Embryonen,
- Auswahl und Vorbereitung der Empfänge, Behandlung der Empfänge,
- nicht-chirurgische Übertragung von Embryonen,
- die Rückkehr der Spender zur Reproduktion,
- die Grundsätze für die Registrierung der Übertragung von Embryonen.
4. Kenntnis des Gesetzes Nr. 246 / 1992 Slg., um Tiere vor Missbrauch zu schützen.
B. praktischer Teil
1. Medienvorbereitung (Flucken, Handling, Einfrieren, Ausrotten).
2. Isolierung von Embryonen aus Bewässerung.
3. morphologische Bewertung von Embryonen und Auswahl der Übertragung lebensfähiger Embryonen.
4. Dekontamination von Embryonen durch Spülen und enzymatische Behandlung.
5. Kurzfristige Lagerung von Embryonen.
6. Das Einfrieren von Embryonen, das Abtauen von Embryonen und die Ausrottung von Kryooprosiv, das ONE STEP-Verfahren zur direkten Übertragung.
7. Vorbereitung von Embryonen zur nichtchirurgischen Übertragung, Markierung und Abfüllung.
8. Desinfektion und Sterilisation von Geräten.
9. Erfassung der in den Ausgangsdokumenten durchgeführten Vorgänge für zentrale Registrierungszwecke.
Příloha č. 5
Anhang Nr. 5 des Erlasses Nr. 33/2001
Rahmeninhalt
Berufstraining:
Insemination Techniker spezialisiert auf die Erholung und Übertragung von Embryonen
Dauer der praktischen Vorbereitung 3 Tage.
A. Theoretische Sektion
1. Kurze Merkmale der Übertragung von Embryonen und ihre praktische Anwendung insbesondere bei der Zucht von Rindern.
2. Allgemeine Rechtsvorschriften für die Verwaltung der Geschlechtsfunktionen von Rinderzüchtungstieren mit Schwerpunkt auf Embryo-Transfer, Geschlechtszyklus, Veränderungen des Geschlechtstraktes in den verschiedenen Phasen des Estruszyklus.
3. Auswahl der Spender, Superovulation, Insemination nach Superovulation, Düngung, embryonales Verfahren durch reproduktive Traktion.
4. Embryo-Sammlung, nicht-chirurgische Embryo-Regeneration (Vorspülung Donor-Untersuchung für Superovulationsreaktion, Spülkatheterfunktion und Gebärmutterplatzierung, Spülmethoden).
5. Nicht-chirurgische Übertragung von Embryonen (Herstellung von weiblichen Empfängern, Behandlung von weiblichen Empfängern, Vorübernahmeuntersuchung und deren Wahl zur Übertragung).
6. Verfahren zur nichtchirurgischen Übertragung von frischen und gefrorenen Embryonen.
7. Aufzeichnung der Embryoübertragung, Aufzeichnungen der durchgeführten Operationen.
8. Kenntnis des Gesetzes Nr. 246 / 1992 Slg., um Tiere vor Missbrauch zu schützen.
B. Praktischer Teil
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 33 / 2001 Slg. über die Zuständigkeit für bestimmte berufliche Tätigkeiten im Bereich der Zucht und Zucht von Nutztieren |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 26.01.2001 |
|---|---|
| In Kraft seit | 26.01.2001 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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