Verordnung des Innenministeriums der Tschechischen Republik Nr. 33/1993

Dekret des Innenministeriums der Tschechischen Republik, Ergänzung des Dekrets des Innenministeriums der Tschechischen Republik Nr. 374 / 1992 Coll., Umsetzung des Gesetzes des Tschechischen Nationalrats Nr. 186 / 1992 Coll., über die Dienstbeziehung von Mitgliedern der Tschechischen Polizei

Gültig In Kraft seit 01.01.1993
ANHANG
ERKLÄRUNG
Innenministerium der Tschechischen Republik
vom 29. Dezember 1992
zur Ergänzung des Erlasses des Innenministeriums der Tschechischen Republik Nr. 374 / 1992 Slg., zur Umsetzung des Gesetzes des Tschechischen Nationalrats Nr. 186 / 1992 Slg., über die Dienstbeziehung von Mitgliedern der Polizei der Tschechischen Republik
Innenministerium der Tschechischen Republik nach § 121 des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 186 / 1992 Slg., über die Dienstquote der Mitglieder der Polizei der Tschechischen Republik, sieht vor:
Čl. I
Das Einkommen des Innenministeriums der Tschechischen Republik Nr. 374 / 1992 Coll., die Umsetzung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 186 / 1992 Coll., über die Dienstbeziehung von Mitgliedern der Polizei der Tschechischen Republik, wird wie folgt ergänzt:
Nach Abschnitt 130 wird folgender Abschnitt 130a eingefügt:
„§ 130a
(1) Ein Polizist, der eine Rehabilitationsbescheinigung erhalten hat (nachfolgend als "Rehabilitationsoffizier" bezeichnet), 35), die der Polizei zugestellt wurde, wird zum Zeitpunkt der Reterminierung des Dienstes des Betrags der Abfindungsrente nach der Gesamtdauer des Dienstes bestimmt. Ist ein solcher Polizeibeamter zuvor eine Abfindungsrente gezahlt worden, so wird der Betrag der neuen Abfindungsrente um den Betrag reduziert, der am Ende des vorherigen Dienstes in Abfindung gezahlt wird.
(2) Nach Absatz 1 werden sowohl Abfindungs- als auch Rehabilitationsbeamte, deren Dienst zwischen dem 1. Juli 1992 und dem Inkrafttreten dieses Beschlusses endete, bezeichnet.
Čl. II
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.
Minister:
Ruml v. r.
35) Teil des vierten Gesetzes Nr. 87/1991 Slg., über außergerichtliche Rehabilitation, geändert.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret des Innenministeriums der Tschechischen Republik Nr. 33 / 1993 Coll., Ergänzung des Dekrets des Innenministeriums der Tschechischen Republik Nr. 374 / 1992 Coll., Umsetzung des Gesetzes des Tschechischen Nationalrats Nr. 186 / 1992 Coll., über die Dienstbeziehung von Mitgliedern der Tschechischen Polizei
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.12.1992
In Kraft seit01.01.1993
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf