Regierungsverordnung Nr. 322 / 2021 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 341 / 2017 Slg. über die Lohnquoten der Arbeitnehmer in öffentlichen Diensten und Verwaltung in der geänderten Fassung

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.09.2021
32.
Regierungsverordnung
vom 16. August 2021
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 341 / 2017 Slg. über die Lohnquoten der Arbeitnehmer in den öffentlichen Diensten und in der Verwaltung, geändert
Die Regierung bestellt gemäß § 129 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 262 / 2006 Coll., Arbeitsgesetzbuch, geändert durch Gesetz Nr. 362 / 2007 Coll.:
Čl. I
Regierungsverordnung Nr. 341 / 2017 Coll., über die Vergütung der Arbeitnehmer in öffentlichen Diensten und Verwaltung, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 263 / 2018 Coll., Regierungsverordnung Nr. 332 / 2018 Coll., Regierungsverordnung Nr. 158 / 2019 Coll., Regierungsverordnung Nr. 300 / 2019 Coll. und Regierungsverordnung Nr. 603 / 2020 Coll., werden wie folgt geändert:
1. In Absatz 8 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 eingefügt:
"(3) Die Höhe der Sonderzulage des pädagogischen Arbeiters in der Klassenlehrergruppe liegt zwischen CZK 1.500 und CZK 3.000 pro Monat."
Absatz 3 wird zu Absatz 4.
2. In Absatz 8 (4) werden die Worte "nach Absatz 2 "nach den Wörtern" eine spezifische Ergänzung" eingefügt.
3. In Artikel 8 Absatz 4 werden die Worte "und gemäß Absatz 3 "nach den Worten" I bis V eingefügt".
4. In Artikel 8 Absatz 4 werden die Worte "nach den Wörtern nach Absatz 2" mit Ausnahme der besonderen Beilage" eingefügt.
5. In Artikel 8 Absatz 4 werden die Worte "gemäß Absatz 2 " nach den Wörtern" für eine bestimmte Ergänzung" eingefügt.
6. Anhang 5 erhält folgende Fassung:

"Anhang Nr. 5 zur Regierungsverordnung Nr. 341 / 2017 Coll.

ČÁST A

Arbeitsgruppen nach dem Grad der Verschlimmerung der Auswirkungen der Arbeitsbedingungen
Gruppe I. - Arbeit mit erhöhter neuropsychologischer Belastung oder einem anderen potenziellen Risiko für Gesundheit oder Leben
1. Arbeiten abwechselnd in verschiedenen Schichten unter Zweischichtbetrieb.
2. Direkte pädagogische Tätigkeit im Zusammenhang mit der Betreuung von Schülern oder Studenten, die aufgrund der Verwendung von Maschinen, Instrumenten oder Geräten in der praktischen Ausbildung oder Ausbildung ein erhöhtes Verletzungsrisiko haben.
3. Arbeiten, die individuellen Zugriff auf einzelne Personen oder Entscheidungsfindung bei der Auswahl aus mehreren Optionen, bestehend aus kontinuierlichem direkten persönlichen Kontakt mit
3.1. Bürger in Krisensituationen, in denen Leben, Gesundheit, grundlegende Lebensbedürfnisse (Nährung, Kleidung, Unterkunft) und gegebenenfalls die Entwicklung von Minderjährigen,
3.2. Bürger in der Leistung von Bewertungsdienstleistungen.
4. Arbeiten, die mit dem Schutz und Schutz der öffentlichen Interessen verbunden sind und außerhalb des Sitzes des Arbeitgebers, seiner Organisationsabteilungen durchgeführt werden, mit Ausnahme derjenigen, die mit juristischen Personen durchgeführt werden, deren Gründer oder Gründer der Arbeitgeber ist, oder die nach besonderen Rechtsvorschriften vom Arbeitgeber verwaltet werden, bestehend aus:
4.1. Kontinuierliche Revisions-, Kontroll- und Suchaktivitäten,
4.2. Bei der Durchführung der staatlichen Gesundheitsüberwachung im Rahmen des Gesundheitsdienstes.
5. Arbeit, bestehend aus Überprüfungs-, Kontroll- und Suchtätigkeiten im Zusammenhang mit der Überprüfung der Richtigkeit der Daten für Steuer- und Steuerzahler, Sozial- und Krankenversicherungsprämien und dem Beitrag zur nationalen Beschäftigungspolitik.
6. Arbeiten, bestehend aus fotografischer Auswertung und Umzeichnung von Karten.
7. Arbeiten von staatlichen Mitarbeitern in Zentralverwaltungsämtern, die von besonderen Rechtsvorschriften mit den Aufgaben der Verteidigung und der Sicherheit des Staates oder von Streitkräften und Sicherheitskräften betraut werden, soweit sie an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligt sind, wenn es sich um Arbeiten handelt, die aus ständiger Vorbereitung auf die Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Übergang des Staates von einem friedlichen Zustand in einen Gefahrenzustand oder die Bereitstellung von Krisenbewältigungen bestehen.
8. Durchführung von Rechtsakten über die Tätigkeiten des Gerichts oder der Staatsanwälte.
Gruppe II - Arbeit mit einem signifikanten Grad neuropsychologischer Belastung oder einem anderen potenziellen Risiko für Gesundheit oder Leben
1. Arbeiten abwechselnd in verschiedenen Schichten unter Mehrschicht- oder Dauerbetrieb.
2. Direkte pädagogische, diagnostische oder soziale Arbeit mit Kindern, Schülern oder Studenten mit besonderen Bildungsbedürfnissen
2.1. In Schulen, Klassen, Abteilungen oder Studiengruppen, die für diese Kinder, Schüler oder Studenten und in Schulen an Gesundheitseinrichtungen getrennt eingerichtet sind;
2.2. in pädagogischen Gruppen von Bildungseinrichtungen, die für solche Kinder, Schüler oder Studenten, in Klassen oder in Bildungsgruppen von Bildungseinrichtungen, die für solche Kinder, Schüler und Studenten getrennt eingerichtet sind,
2.3. in einem speziell pädagogischen Zentrum oder in Bildungseinrichtungen zur Durchführung der Verfassungsbildung oder des Schutzes und zur präventiven Bildung;
2.4. In sozialen Einrichtungen für Personen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen.
3. Arbeit, in der ein Mitarbeiter mit Häftlingen, Angeklagten, Angeklagten oder verurteilten Personen in Strafverfahren in Berührung kommt.
4. Arbeiten, die aus der Durchführung spezifischer Aufgaben für die Vorbereitung und Bereitstellung staatlicher Verteidigung und Sicherheit bestehen, die von staatlichen Mitarbeitern in zentralen Verwaltungsbüros durchgeführt werden, die durch besondere Rechtsvorschriften mit Verteidigungs- und Sicherheitsaufgaben des Staates oder von Streitkräften und Sicherheitskräften betraut sind.
5. Bearbeitung von Anträgen auf Daueraufenthalt oder zur Gewährung eines internationalen Schutzes im Zusammenhang mit dem direkten täglichen persönlichen Kontakt mit Ausländern.
6. Kontinuierliche Ausübung der Kontrolle und Überwachung auf Straßen oder staatliche professionelle Überwachung im Straßenverkehr im ununterbrochenen Straßenverkehr.
7. Arbeit, bei der ein Mitarbeiter mit Ausländern in ausländischen Haftanstalten oder mit Bewerbern für internationalen Schutz in Asyleinrichtungen in Kontakt kommt.
Gruppe III - Arbeit mit erheblicher neuropsychologischer Belastung und Arbeit mit erhöhtem Risiko von Lebens- oder Gesundheitsrisiken
1. Geodätische Arbeit in Verbindung mit der Erstellung von Karten, die hauptsächlich im Untergrund durchgeführt.
2. Die Ausführung von Arbeiten, die ausschließlich aus der Durchführung von Rechtsakten im Rahmen der Vollstreckung von Urteilen durch das Gericht bestehen.
3. Arbeiten zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Bürgern und Eigentum vor Feuern, zur Durchführung von Brandeingriffen und zur Unterstützung von Naturkatastrophen und anderen Notfällen.
4. Arbeiten des Staatspersonals in den Streitkräften und dem Sicherheitskorps, wenn
4.1. aus Sprengstoffhandling bestehen,
4.2. dauerhaft unter Tage durchgeführt werden,
4.3. Sie werden vom Bodenpersonal durchgeführt.
5. Arbeiten im Zusammenhang mit dem Schutz der Interessen des Staates oder dem Schutz und der Wahrung öffentlicher Interessen, wenn diese Arbeit Leben, Gesundheit oder andere ernste Risiken gefährden kann
5.1. Beteiligung an der Entscheidungsfindung in Steuer- oder sonstigen Verwaltungsverfahren in der Zuständigkeit der Zollverwaltung der Tschechischen Republik,
5.2. Die Mitarbeiter des Staates im Büro der Zollverwaltung der Tschechischen Republik, bestehend aus der ständigen Ausübung der Kontrolle, Überprüfung, Suche, Sicherung und Ausführung.
6. Wartung (gemeinsam, kontinuierlich, Winter) und Reparatur von Straßen im ununterbrochenen Straßenverkehr.
7. Arbeiten, bei denen ein Mitarbeiter bei der Durchführung alternativer Strafen und Maßnahmen, einschließlich des Satzes der Hausverhaftung oder gerichtsbedingten Beschränkungen und Verpflichtungen, physische Kontrollen an verurteilten Personen durchführt.
8. Regelmäßige Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen durch nichtmedizinische Gesundheitsberufe ohne professionelle Überwachung bis zu einer Reichweite von mindestens 3 Stunden hintereinander
8.1. für Anbieter von Gesundheitsdiensten für Bettbetreuung zu einem Zeitpunkt, zu dem die Verordnung über Mindestanforderungen an die Sicherheit des Personals niedrigere Anforderungen an die Sicherheit des Personals vorsieht;
8.2. in Sozialleistungen Unterkunftseinrichtungen zwischen 16 und 7 Stunden des folgenden Tages.
9. Durchführung von Entscheidungstätigkeiten im Justiz- oder Staatsanwaltschaftsbereich.
Gruppe IV - Arbeit mit der höchsten neuropsychologischen Belastung und Arbeit mit hohem Risiko von Leben oder Gesundheit
1. Arbeiten im Zusammenhang mit dem Schutz der Interessen des Staates oder dem Schutz und der Wahrung öffentlicher Interessen, wenn solche Arbeiten das Leben, die Gesundheit oder andere ernste Risiken der Mitarbeiter des Staates gefährden könnten
1.1. das Nationale Sicherheitsamt und das Nationale Amt für Cyber- und Informationssicherheit bei der Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz der Sicherheitsinteressen des Staates;
1.2. Intelligenz.
2. Arbeiten des Staatspersonals in den Streitkräften und Sicherheitskräften, bestehend aus
2.1. Luftverkehrskontrolle,
2.2. Tätigkeiten des Tauchers, der Fallschirmjäger, der besonderen körperlichen Ausbilder oder militärischen Rettungsbeamten,
2.3. Sicherstellung der Vollstreckung von Haft, der Vollstreckung von Inhaftierung und der Vollstreckung von Haftveranstaltungen, der Sicherheit von Haftanstalten, Gefängnissen und Haftanstalten sowie der Betreuung von Angeklagten und verurteilten Personen und Personen bei der Ausübung von Haftverhaftungen und direkten pädagogischen Aktivitäten in Haftanstalten, Gefängnissen und Haftanstalten.
3. Die Arbeit der kommunalen Polizeibeamten im Zusammenhang mit dem Schutz und der Sicherung der öffentlichen Ordnung, wo sie eine Bedrohung für das Leben, die Gesundheit oder andere ernste Risiken bei der Sicherung der lokalen öffentlichen Ordnung darstellen können.
4. Bereitstellung einer dringenden Gesundheitsversorgung für Mitglieder der Austrittsgruppe der medizinischen Notfalldienste.
5. Ständige Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen
5.1. Betriebs- und Lieferräume,
5.2. Anesthesiologic Corpuscitation and Urgent Intake Divisions,
5.3. Intensive Pflegeeinheiten,
5.4. Krebs.
6. Kontinuierliche Bereitstellung von direkter Gesundheit oder Dienstleistung für Personen mit Gesundheitsdienstleister und in Sozialeinrichtungen
6.1. In den psychiatrischen und gerontologischen Abteilungen von Betteinrichtungen,
6.2. In getrennten Pflegediensten für Personen, die an das Bett gebunden sind oder eine andere schwierige Pflege benötigen, oder in getrennten Pflegediensten für die Behandlung von Personen mit Demenz,
6.3. Mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Störung oder Verhaltensstörung.
V. Gruppe - Arbeiten mit einem außergewöhnlichen Risiko für Leben oder Gesundheit
1. Die Arbeit eines Executive Piloten.
2. Arbeiten von staatlichen Mitarbeitern in Gebieten mit erhöhtem Risiko von Kriegskonflikten oder anderen Risiken, in denen sie Leben, Gesundheit oder andere ernsthafte Bedrohungen gefährden können.

ČÁST B

Arbeitsgruppe der Arbeit der pädagogischen Arbeiter mit einem erhöhten Grad der spezifischen neuropsychologischen Belastung
Die Arbeit des Klassenlehrers, des Leiters des Konservatoriums oder der Grundschule oder des Leiters der Studiengruppe an der höheren Berufsschule.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
Minister für Arbeit und Soziales:
Dipl.-Pol. Maláčová, MSc., Rev.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 322 / 2021 Coll., zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 341 / 2017 Coll., über die Vergütung der Arbeitnehmer in öffentlichen Diensten und Verwaltung, geändert
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.08.2021
In Kraft seit01.09.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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