Regierungsverordnung Nr. 31 / 2023 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 282 / 2013 Slg. über die Erstellung einer Liste von Erzeugnissen, unter denen ihre Einfuhr oder Beförderung unter bestimmten Bedingungen für bestimmte Erzeugnisse durchgeführt werden kann, unter denen sie ausgeführt werden können, und über die Festlegung der Angaben und Modelle von Anträgen und Ausfuhrgenehmigungen, geändert durch die Verordnung Nr. 103 / 2020 Slg.

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