Vollständiger Text des Gesetzes Nr. 31 / 2004 Coll.
Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 563 / 1991 Slg., über die Rechnungslegung, wie aus folgenden Änderungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.