Vollständiger Text des Gesetzes Nr. 31 / 2004 Coll.

Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 563 / 1991 Slg., über die Rechnungslegung, wie aus folgenden Änderungen

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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