Mitteilung des Verkehrsministeriums Nr. 306 / 2024 Coll.

Mitteilung des Verkehrsministeriums über die Länge der am 30. Juni des Kalenderjahres in Betrieb befindlichen Autobahnen und seine prozentuale Änderung von der Länge der am 30. Juni des unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahres in Betrieb befindlichen Autobahnen, dem Betrag des Umrechnungskoeffizienten für das unmittelbar folgende Kalenderjahr und dem Satz der Zeitgebühr gemäß § 21 Abs. 3 bis 6 des Gesetzes Nr. 13 / 1997 Coll., geändert im folgenden Kalenderjahr

Diese Vorschrift verweist auf

Gesetz Nr. 13/1997
Straßenverkehr
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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