Das Verfassungsgericht fand Nr. 303 / 2006 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 4. April 2006 über die Nichtigerklärung der §§ 23 Abs. 2 und 3 und 24 des Gesetzes Nr. 72/1994 Slg., die bestimmte Miteigentumsbeziehungen mit Gebäuden und bestimmte Eigentumsverhältnisse mit Wohnungen und nichtwohnlichen Räumen regelt und bestimmte Gesetze (das Wohnungsgesetz) ergänzt, geändert

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