Das Verfassungsgericht fand Nr. 303 / 2006 Coll.
Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 4. April 2006 über die Nichtigerklärung der §§ 23 Abs. 2 und 3 und 24 des Gesetzes Nr. 72/1994 Slg., die bestimmte Miteigentumsbeziehungen mit Gebäuden und bestimmte Eigentumsverhältnisse mit Wohnungen und nichtwohnlichen Räumen regelt und bestimmte Gesetze (das Wohnungsgesetz) ergänzt, geändert
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.