Das Verfassungsgericht fand Nr. 303 / 2006 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 4. April 2006 über die Nichtigerklärung der §§ 23 Abs. 2 und 3 und 24 des Gesetzes Nr. 72/1994 Slg., die bestimmte Miteigentumsbeziehungen mit Gebäuden und bestimmte Eigentumsverhältnisse mit Wohnungen und nichtwohnlichen Räumen regelt und bestimmte Gesetze (das Wohnungsgesetz) ergänzt, geändert

Zeitliche Textfassungen

22.06.2006 Verkündet
In Kraft seit 22.06.2006

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