Dekret Nr. 302 / 2025 Coll.
Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 16 / 2016 Coll., über die Bedingungen der Verbindung zum Elektrizitätssystem, geändert
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.10.2025
Textfassungen:
01.10.2025
20.08.2025
Inhalt
Čl. I
„§ 5
Část A – údaje o žadateli
Část B – specifikace připojovaného zařízení a místa připojení k přenosové nebo distribuční soustavě
Část C – základní technické parametry připojovaného zařízení
Část A – údaje o žadateli
Část B – údaje o mikrozdroji nebo zařízení pro ukládání elektřiny s instalovaným výkonem do 10,8 kW
Část C – povinné přílohy žádosti
Čl. II
Čl. III
Zobrazeno prvních 200 z celkem 204 ustanovení tohoto předpisu.
Zobrazit celý předpis →
Pro stažení celého znění použijte tlačítko Stáhnout výše.
30
ERKLÄRUNG
vom 13. August 2025
zur Änderung des Erlasses Nr. 16 / 2016 Slg., über die Bedingungen für die Verbindung zum Stromsystem, geändert
Gemäß § 98a Absatz 2 Buchstabe g des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg., zu den Geschäftsbedingungen und zur Erfüllung der staatlichen Verwaltung im Energiesektor und zur Änderung bestimmter Gesetze (Energiegesetz), geändert durch Gesetz Nr. 158 / 2009 Slg., Gesetz Nr. 211 / 2011 Slg., Gesetz Nr. 382 / 2021 Slg., Gesetz Nr. 469 / 2023 Slg.
Dekret Nr. 16 / 2016 Coll., über die Bedingungen der Verbindung zum Stromsystem, geändert durch Dekret Nr. 487 / 2021 Coll. und Dekret Nr. 248 / 2024 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In der einleitenden Satzung des Erlasses werden die Worte "um § 23 Abs. 1 a), § 24 Abs. 10 a), § 25 Abs. 10 a) und § 28 Abs. 1 a) des Energiegesetzes " durch die Worte" Gesetz Nr. 382 / 2021 Coll., Gesetz Nr. 469 / 2023 Coll., Gesetz Nr. 87 / 2025 Coll. und Gesetz Nr. 223 / 2025 ersetzt.
2. in Artikel 1 Buchstabe a) werden die Worte "Stromspeicher" nach den Worten "Produktionsanlagen" eingefügt, und die Worte "Kundenbedarfspunkte" werden durch die Worte "Sondereinrichtungen" ersetzt.
3. In Abschnitt 1 Buchstabe b werden die Wörter "und mit der erforderlichen Stromaufnahme oder Leistungsabgabe " gelöscht.
4. In Artikel 2 Buchstabe b) werden am Ende des einleitenden Teils der Bestimmungen die Worte "den Wert der elektrischen Leistung, der am Verbindungspunkt zum Übertragungssystem oder Verteilersystem in MW vereinbart wurde" und die Punkte 1 bis 3 gestrichen.
5. In Artikel 2 Buchstabe c werden die Worte "Stromspeicher" nach den Worten "Produktionsanlage" eingefügt.
6. In Artikel 2 Buchstabe e wird das Wort "physikalisch" durch die Worte "natürliche Person, natürliche Person," ersetzt, die Worte "oder die Verbindung eines Mikrogeräts zu einem Verteilungssystem" durch "verbunden mit einem Übertragungs- oder Verteilungssystem" ersetzt, die Worte "Produktionsart" durch "Typ" ersetzt und die Worte "Kraftwerk" nach den Worten "Kraftwerk" eingefügt werden;
7. In Artikel 2 wird am Ende von Buchstabe f der Punkt durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe g angefügt:
"(g) installierte Leistung des Stromspeichers
1. die Summe der Nennleistung der Leistungselektronik, über die der Stromspeicher mit dem Übertragungs- oder Verteilersystem verbunden ist, oder
2. die Summe der Nennleistung aller Generatoren, die Teil eines Energiespeichers sind, bei dem der Energiespeicher nicht über eine Leistungselektronik mit dem Übertragungs- oder Verteilersystem verbunden ist.
8. In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a wird das Wort "Hersteller" durch "Ausrüstung" ersetzt.
9. In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d, Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f, Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe c, Artikel 12 Absatz 2 und Artikel 12 Absatz 7 werden nach den Worten „Produktionsanlagen“ die Worte „Stromspeichereinrichtungen“ eingefügt.
10. in Absatz 3 (2) (c), "12" wird durch "5" ersetzt.
11. In Ziffer 3 Absatz 2 Buchstabe f wird das Wort "Mikrobreds" durch das Wort "Verfahren" ersetzt.
12. In Absatz 3 Absatz 2 wird die Komma am Ende von Buchstabe g durch einen Punkt ersetzt und Buchstabe h wird gestrichen.
13. Artikel 3 Absatz 3
"(3) Die Reserveleistung an der Verbindungsstelle der Anlage, die direkt mit dem elektrischen System oder an der Verbindungsstelle der Anlage verbunden ist, durch die eine andere Anlage verbunden ist, kann im Verbindungsvertrag höchstens als Summe der Nennleistung vereinbart werden, die Summe der Nennleistung der Leistungselektronik, durch die das Gerät an der Verbindungsstelle angeschlossen ist, und ein Faktor des 1,2fachen der Summe der Nennleistung der Generatoren an der nicht über die Leistungselektronik angeschlossenen Verbindungsstelle."
14. In Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a werden die Worte "Mikrobreds, die mit dem Verteilungssystem verbunden sind" durch "Verfahren" ersetzt.
15. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer 9 wird durch "3" ersetzt.
16. In Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d werden die Worte "oder Stromspeicher" nach den Worten "Produktionsanlagen" eingefügt.
17. In Absatz 4 Absatz 1 wird die Komma am Ende von Buchstabe f durch einen Punkt ersetzt und Buchstabe g wird gestrichen.
18. in Absatz 4 (2):
"(2) Bei einer Kraftwerksanlage oder Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 0,5 MW muss der Verbindungsantrag auch einen Zeitplan für die Vorbereitung des Baus der Kraftwerksanlage oder Anlage mit den geschätzten Daten enthalten.
a) eine verbindliche Stellungnahme zu den Auswirkungen der Umsetzung des Projekts auf die Umwelt, soweit gesetzlich vorgeschrieben;
b) die Entscheidung zur Genehmigung des Projekts;
c) Baubeginn einer Kraftwerksanlage oder Anlage;
d) den Bau einer Anlage oder Anlage zur Speicherung von Elektrizität.
19. In Ziffer 4 Absatz 3 wird "Anhang 1 bis 6" durch "Anhang 1" ersetzt;
20. In Artikel 4 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Der Antrag ist in Papier oder elektronischer Form einzureichen.
21.
Die Produktions- oder Lagereinrichtung kann an der Entnahmestelle des Kunden oder über eine andere bereits angeschlossene Produktions- oder Lagereinrichtung angeschlossen sein. Der Anschluss der Kraftwerksanlage oder Anlage an der Probenahmestelle wird angefordert und der Anschlussvertrag wird vom Kunden abgeschlossen. Die Verbindung einer Kraftwerksanlage oder Anlage über eine andere Kraftwerksanlage oder Anlage wird als Verbindung der Kraftwerksanlage oder Anlage an der Probenahmestelle behandelt, wobei der Antrag gestellt wird und der Verbindungsvertrag vom Hersteller oder Betreiber der Stromspeicheranlage abgeschlossen wird, dessen Energiespeicher oder Anlage bereits direkt mit dem Übertragungs- oder Verteilersystem verbunden ist.
22. In Artikel 6 Absatz 4 werden die Worte "Stromspeicher" nach den Worten "Produktionsanlagen" eingefügt.
23. In Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe h werden nach den Worten "Produktionsanlagen" die Worte "und die installierte Leistung der Stromspeicheranlage" eingefügt.
24. in Ziffer 9 (4) wird "12" durch "5" ersetzt.
25. In Artikel 11 Absätze 1 bis 4 werden die Worte "und mit der Bereitstellung der erforderlichen Leistung oder Leistung" gestrichen.
26. In § 12 Abs. 1 werden die Worte "Erstattung des Anteils der mit der Verbindung verbundenen Kosten und die Bereitstellung der erforderlichen Leistung oder Leistung" durch die Worte "Flat-Rate Betrag zur Deckung der mit der Verbindung der Anlage verbundenen Kosten" ersetzt.
27. In Artikel 12 Absätze 1 und 6 wird "8" durch "2" ersetzt.
28. In Artikel 12 wird Absatz 8 angefügt:
"(8) Wird das Gerät an Hochspannungsspannung und höher angeschlossen, so beträgt der nicht rückzahlbare Anteil der beihilfefähigen Kosten 30 % des Wertes des Anteils an den beihilfefähigen Kosten, aber nicht mehr als 50 000 000 CZK, wenn die Leistung oder Leistung zum Zeitpunkt des Abstiegs weniger als 12 Monate dauerte, andernfalls 50 % des Wertes des Anteils an beihilfefähigen Kosten, aber nicht mehr als 50 000 000 CZK. Wird ein Gerät an einen Niederspannungsspannungs-Spannungspegel angeschlossen, so beträgt der nicht rückzahlbare Teil des beihilfefähigen Kostenanteils 0% des Wertes des beihilfefähigen Kostenanteils.
29. In Artikel 15 werden am Ende des Textes von Absatz 1 die Worte "Nehmer-Stromspeicher" hinzugefügt.
30. In Ziffer 15 (2) wird "7 " durch" 1" ersetzt.
31. In Abschnitt 16 wird das Wort "Microbreds" gestrichen.
32. In Artikel 16 Absatz 1 werden die Worte "oder eine Energiespeicheranlage mit installierter Leistung bis zu 10,8 kW nach dem Wort" Mikroeinheit" eingefügt, und der Satz "Die Summe der installierten Leistung aller Mikroeinheiten und der am Abtastpunkt durch die vereinfachte Verbindung angeschlossenen Energiespeicher darf 10,8 kW nicht überschreiten".
33. In Artikel 16 Absätze 2 und 4 werden nach den Worten "Mirodroys" die Worte "oder eine Energiespeicheranlage mit einer installierten Leistung von bis zu 10,8 kW" eingefügt.
34. In den Artikeln 16 (2) c und 16 (4) wird "10" durch "4" ersetzt.
35. In Artikel 16 Absatz 2 wird die Komma am Ende von Buchstabe d durch einen Punkt ersetzt und Buchstabe e wird gestrichen.
36. In Artikel 16 Absatz 3 werden die Worte "und Anlagen zur Speicherung von Strom mit installierter Leistung bis zu 10,8 kW "nach den Worten" Mikroeinheiten eingefügt und die Worte "oder Anlagen zur Speicherung von Strom mit installierter Leistung bis zu 10,8 kW" eingefügt.
Anmerkung 6:
"6) § 2 b) Gesetz Nr. 250 / 2021 Slg., Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit dem Betrieb reservierter technischer Geräte und der Änderung der damit zusammenhängenden Gesetze."
37. Artikel 16a wird gestrichen, einschließlich Titel und Fußnote 10.
38.
"Anhang Nr. 1
VERÖFFENTLICHUNGEN DES ANTRAGS FÜR DAS VERKEHRS- oder VERTEILUNGSSYSTEM
1. Unternehmen (vollständig vom Antragsteller - Unternehmer im Handelsregister eingetragen).
2. Daten zur Registrierung im Handelsregister, einschließlich der Datei-Tag (vollständig vom Antragsteller - Unternehmer im Handelsregister eingetragen).
3. Name oder Nachname (vervollständigt durch den Antragsteller nicht im Handelsregister eingetragen).
4. Geburtsdatum (erreicht vom Antragsteller - natürliche Person).
5. Aufgegliederte Lage: Staat, Kreis, Gemeinde, Straße und beschreibende Nummer oder Registrierungsnummer (vollständig vom Antragsteller - juristische Person oder natürliche Person Unternehmen).
6. Name und Nachname der Person, die die gesetzliche Behörde ist, oder aller Personen, die Mitglied der gesetzlichen Behörde sind (vollständig vom Antragsteller - juristische Person).
7. Adresse des Aufenthaltsortes nach unten: Staat, Kreis, Gemeinde, Straße und beschreibende Nummer, oder Registrierungsnummer (vollständig vom Antragsteller - natürliche Person nicht im Geschäft).
8. Kontakt - Telefon, E-Mail.
9. Adresse für die Lieferung.
10. Informationen über das Datenfeld, wenn es eingerichtet wurde.
11. Personenidentifikationsnummer, falls zugeordnet.
12. Steueridentifikationsnummer, falls zugeordnet.
13. Der Antragsteller hat eine Lizenz für die Verteilung / Produktion / Speicherung von Strom (ja-no). Falls ja - wird die Lizenznummer angegeben.
1. Anbaugerät:
1.1. Elektrische Probenahmeausrüstung,
1.2. Stromerzeugung,
1.3. Energiespeicher;
1.4. Verteilungssystem.
2. Standort der Einrichtung - Region, Gemeinde, Kadastralgebiet, Teilungsnummern des Grundstücks, auf dem sich die Einrichtung befindet, beschreibende Nummer oder Registrierungsnummer, Katasterkarte mit Standort der angeschlossenen Anlage und vorgeschlagene Verbindungsstelle.
3. Erforderliches Verbindungsdatum; bei kurzfristigen Verbindungen ist die Verbindungsdauer anzugeben.
4. Bei einer Anlage oder Anlage zur Speicherung von Strom mit einer installierten Leistung von mehr als 0,5 MW ist der Zeitplan für die Vorbereitung des Baus der Anlage gemäß Abschnitt 4 Absatz 2 dieses Erlasses.
5. Zustimmung des Eigentümers der Immobilie mit dem Standort des angeschlossenen Gerätes auf seinem Eigentum.
6. Grunddaten für den Anschluss an das Übertragungs- oder Verteilersystem:
6.1. Verbindungsstelle,
6.2. Spannungspegel,
6.3. Erforderliche Zuverlässigkeit der Leistung und Leistungsbereitstellung,
6.4. Ein einpoliges Schema der angeschlossenen Vorrichtung zur Beurteilung der Anmeldung,
6.5. Potential für das zu reaktivierende Übertragungs- oder Verteilersystem;
6.6. die Möglichkeit des Inselverkehrs,
6.7. Überlaufkontrolle an der Übergabestelle,
6.8. Performer und Entschädigung.
7. Daten zur Erfassung und Lieferung von Strom an und vom Übertragungs- oder Verteilersystem:
7.1. die vorhandene reservierte Leistungseingabe der Verbindungsstelle und der Übertragungsstelle, sofern vereinbart;
7.2. Neue erforderliche reservierte Leistungseingabe der Verbindungsstelle und Übertragungsstelle, falls vereinbart,
7.3. die vorhandene reservierte Leistung der Verbindungsstelle,
7.4. neue reservierte Leistung der Verbindungsstelle,
7.5. die gesamte vorhandene installierte Leistung jeder angeschlossenen Anlage,
7.6. die neue Gesamtleistung einzelner angeschlossener Geräte,
7.7. Verbindungsmethode von 1Phase / 3Phase.
1. Auswählbare elektrische Geräte:
1.1. Art der Sammlung,
1.2. Typ und Verbrauch von angeschlossenen Geräten (Anzahl und Stromverbrauch):
1.2.1. Grundgeräte - Motorgeräte, Akkumulatoren, Warmwasser, Kochen, Kochen, Klimaanlage,
1.2.2. Wärmepumpen,
1.2.3. Elektrokessel,
1.2.4. Aufladestationen - Typ bis einschließlich 22kW oder über 22 kW,
1.2.5. Widerstandslasten,
1.2.6. Elektroöfen,
1.2.7. elektrische Schweißgeräte,
1.3. Zeitverlauf der Last,
1.4. Informationen darüber, ob eine Ersatzquelle (Quellentyp, installierte Leistung, Einpolverdrahtung) an der Probenahmestelle installiert ist,
1.5. Informationen darüber, ob ein Leistungsbilanzdienst, ein nichtfrequenter Unterstützungsdienst oder eine kommerzielle Flexibilität über eine Nachfrageeinrichtung bereitgestellt werden.
2.
2.1. die Art der Fabrik;
2.2. Anzahl der Produktionsmodule (Einheiten),
2.3. die Art des leistungserzeugenden Moduls (synchron, nicht synchron),
2.4. die Art des Stromerzeugungsmoduls (A, B, C oder D) 2),
2.5. die installierte Leistung des leistungserzeugenden Moduls in MW,
2.6. Informationen darüber, ob ein Leistungsservice, ein nicht-Frequenz-Unterstützungsdienst oder eine Unternehmensflexibilität über das Werk erbracht werden;
2.7. Inselverkehr Fähigkeit.
3. Stromspeicher (3):
3.1. Art der Stromspeicheranlage;
3.2. die Art des Betriebs des Stromspeichers;
3.4. Installierte Stromspeicheranlagen in MW;
3.5. die Kapazität des Energiespeichers in MWh;
3.6. Informationen darüber, ob ein Leistungsbilanzdienst, ein nicht-Frequenz-Supportdienst oder eine kommerzielle Flexibilität über den Stromspeicher erbracht werden;
3.7. Inselverkehr Fähigkeit.
4. Verteilungssystem:
4.1. Typ und installierte Leistung von angeschlossenen Produkten4),
4.2. die Art und die installierte Leistung des elektrischen Speichers (5),
4.3. Daten über Geräte, die einen erheblichen Einfluss auf das überlegene Übertragungs- oder Verteilungssystem haben,
4.4. Die von dem angeschlossenen Verteilungssystem zu betreibenden Spannungspegel
4.5. Verwaltung des angeschlossenen Vertriebssystems (technisches Versand-, Kontroll- und Überwachungszentrum).
Anmerkungen:
(1) Wird in der Anmeldung mehr als ein Produktionsmodul angegeben, so sind die Angaben für jedes Produktionsmodul gesondert vorzulegen.
(2) Der Typ ist gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex für die Anforderungen an die Verbindung von Produktionsanlagen mit dem Stromnetz anzugeben.
(3) Wird in der Anmeldung mehr als eine Stromspeichereinrichtung angegeben, so sind die Informationen für jede Stromspeichereinrichtung gesondert zu übermitteln.
4) Die Summe der installierten Leistung der angeschlossenen Produktion für jede Art von Produktion ist gesondert anzugeben.
(5) Die Summe der installierten Leistung von angeschlossenen Stromspeichern für jede Art von Stromspeichern ist gesondert zu melden.
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2
Der Gesamtbetrag der erstattungsfähigen Eigenmittel zur Deckung des MCR, berechnet unter Berücksichtigung technischer Bestimmungen ohne Übergangsmaßnahmen.
| ZA REZERVACI PŘÍKONU | ||
|---|---|---|
| Místo připojení k napěťové hladině | Způsob připojení | Měrný podíl žadatele |
| přenosová soustava | v místě připojení podle stanoviska provozovatele přenosové soustavy | 320 000 Kč/MW |
| distribuční soustava VVN | typ A | 950 000 Kč/MW |
| distribuční soustava VVN | typ B | 230 000 Kč/MW |
| distribuční soustava VN | typ A | 1 270 000 Kč/MW |
| distribuční soustava VN | typ B | 320 000 Kč/MW |
| distribuční soustava NN | 3 fázové připojení | 800 Kč/A |
| distribuční soustava NN | 1 fázové připojení | 320 Kč/A |
| ZA REZERVACI VÝKONU | ||
|---|---|---|
| Místo připojení k napěťové hladině | Způsob připojení | Měrný podíl žadatele |
| přenosová soustava | v místě připojení podle stanoviska provozovatele přenosové soustavy | 790 000 Kč/MW |
| distribuční soustava VVN | typ A | 1 900 000 Kč/MW |
| distribuční soustava VVN | typ B | 230 000 Kč/MW |
| distribuční soustava VN | typ A | 1 020 000 Kč/MW |
| distribuční soustava VN | typ B | 230 000 Kč/MW |
| distribuční soustava NN | 3 fázové připojení | 800 Kč/A |
| distribuční soustava NN | 1 fázové připojení | 320 Kč/A |
Art der Verbindung A ist eine solche Verbindung, wenn der Verteilernetzbetreiber das Verteilersystem durch das Management oder gegebenenfalls die Verteileranlage oder einen Teil der Verteileranlage auf den Punkt der Anlage des Anmelders ausdehnt.
Der Verbindungstyp A1 ist so zu gestalten, dass der Verteilernetzbetreiber das Verteilersystem durch eine Leitung oder gegebenenfalls eine Verteilerstation oder einen Teil einer Verteilerstation an einen anderen Ort als den der Anlage des Anmelders ausdehnt und kein Typ A2 ist. In diesem Fall beträgt die Maßnahme des Antragstellers 70 % des Anteils an der Verbindung des Typs A.
Der Typ A2 ist so beschaffen, dass der Verteilernetzbetreiber die Geräte des Anmelders an das Netz eines Verteilersystems mit sehr hoher Spannung oder hoher Spannung anschließt. In diesem Fall beträgt die Maßnahme des Antragstellers 30 % des Anteils an der Verbindung des Typs A.
Die Art der Verbindung B ist eine Verbindung, die nicht den Bedingungen des Typs A, A1 oder A2 entspricht.
Für den Fall, dass die Strom- oder Stromreserve für die Anlage eines Antragstellers, die bereits mit dem Verteilersystem verbunden ist, oder im Falle eines Antrags auf Erhöhung der reservierten Leistung oder Leistung, gilt die gegenwärtige Methode der Verbindung der nach diesem Beschluss bewerteten Ausrüstung des Antragstellers, um die Höhe des Anteils der beihilfefähigen Kosten des Antragstellers zu bestimmen, auch wenn die Erweiterung des Vertriebssystems vor Ablauf dieses Beschlusses erfolgte."
(39) Die Anhänge 3 bis 8 werden gestrichen.
Die Anhänge 9 und 10 werden in den Anhängen 3 und 4 umnummeriert.
40.
"Anhang Nr. 4
BEMERKUNGEN DES ANTRAGS FÜR DIE KLOSUNG DES VERTRAGS DER ANPASSUNG ODER ÄNDERUNG DES VERFAHRENS ÜBEREINGEKOMMENS ÜBEREINGEKOMMENS IN DER VERZEICHNIS DER ARTIKEL 16
1. Identifizierung des Kunden (Firma, ID-Nummer oder Nachname und Geburtsdatum, Wohnsitz).
2. EAN Probenahmestelle.
1. Erforderliches Datum der Verbindung.
2. Mikrobielle Daten:
2.1. Der Wert der installierten Leistung einer Mikroeinheit oder einer Energiespeicheranlage mit installierter Leistung bis 10,8 kW;
2.2. Für Stromspeicheranlagen, seine Kapazität in MWh.
1. Eine einfache Dokumentation der eigentlichen Auslegung eines Mikrorohrs oder eines Gerätes zur Speicherung von Strom mit installierter Leistung bis 10,8 kW:
1.1. Technischer Bericht
1.1.1. Beschreibung der Anlage - Typ der Mikroeinheit oder Installation zur Speicherung von Strom mit installierter Leistung bis 10,8 kW.
1.1.2. Für eine Solarenergie-Produktionsanlage Typ, Anzahl und Einheitsleistung von Photovoltaik-Panels in kW.
1.1.3. Typ-, Nummer- und Etikettenparameter des Generators (bei Geräten, die über die Leistungselektronik angeschlossen sind, sind die Parameter der Leistungselektronik anzugeben), Wirkleistung, Scheinleistung, Leistungsfaktor, Anzahl der Phasen, Hersteller.
1.1.4. Die Möglichkeit des Inselverkehrs.
1.1.5. Typen, Parameter und Werte der Schutzeinstellungen der Produktionsanlage oder der Stromspeicheranlage.
1.1.6. Beteiligung an einer Lagereinrichtung, falls installiert.
1.2. Zeichnungsdokumentation
1.2.1. Ein einpoliges Diagramm der Verdrahtung einer Mikroeinheit oder einer Vorrichtung zum Speichern von Strom mit einer installierten Leistung von bis zu 10,8 kW, einschließlich der Verbindung zum Abtastpunkt mit einer Durchbruchsstelle.
1.3. Bericht über die anfängliche Überarbeitung von elektrischen Geräten, die Anforderungen nach ČSN einschließlich der Impedanzwerte der Fehlerschleife am Verbindungspunkt (Haupthauskabel oder Sicherungskasten) enthalten, wenn die Summe der installierten Leistung von Mikrodroys und elektrischen Speichergeräten mit installierter Leistung bis zu 10,8 kW größer als 800 W ist."
(41) Anhang Nr. 11 wird gestrichen.
Anhang 12 ist umnummeriert Anhang 5.
Übergangsbestimmungen
Der Antrag auf Anschluss, der Antrag auf Abschluss des Verbindungsvertrags oder der Antrag auf Änderung des vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses eingereichten Verbindungsvertrags wird gemäß dem Erlass Nr. 16 / 2016 Slg., wie wirksam vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses, einschließlich der Bestimmung des Anteils der mit dem Zusammenhang verbundenen Kosten, bewertet.
Effizienz
Inhalt
Čl. I
„§ 5
Část A – údaje o žadateli
Část B – specifikace připojovaného zařízení a místa připojení k přenosové nebo distribuční soustavě
Část C – základní technické parametry připojovaného zařízení
Část A – údaje o žadateli
Část B – údaje o mikrozdroji nebo zařízení pro ukládání elektřiny s instalovaným výkonem do 10,8 kW
Část C – povinné přílohy žádosti
Čl. II
Čl. III
Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen
Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 302 / 2025 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 16 / 2016 Coll., über die Bedingungen der Verbindung zum Elektrizitätssystem, geändert |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 20.08.2025 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.10.2025 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Kommentare 0