Regierungsverordnung Nr. 302 / 2021 Coll.

Regierungsverordnungen über Auszeichnungen der National Sports Agency

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.09.2021
30
Regierungsverordnung
vom 19. Juli 2021
über Auszeichnungen der National Sports Agency
Die Regierung bestellt gemäß § 49 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 218/2000 Slg. über die Haushaltsregeln und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Haushaltsregeln), geändert durch Gesetz Nr. 26/2008 Slg.:
§ 1
Bewertung vergeben
Die National Sports Agency kann folgende Auszeichnungen vergeben:
a) Auszeichnung des Präsidenten der Nationalen Sportagentur für die Medaille der Platzierung bei den Olympischen, Paralympic und Deaphelian Games und bei den Global Games, die vom Internationalen Verband für Sport von Personen mit psychischen Behinderungen organisiert werden ("Global Games"),
b) Auszeichnung des Präsidenten der Nationalen Sportagentur für die besten Athleten,
c) Auszeichnung des Präsidenten der Nationalen Sportagentur für Trader und Mitglieder des Sports Implementation Teams für die Medaillenplatzierung eines Sportlers oder eines Sportteams bei Olympia, Paralympic, Deaphalympic Games oder Global Games.
§ 2
Auszeichnung des Präsidenten der Nationalen Sportagentur für die Medaille der Platzierung bei Olympischen, Paralympic und Deafalympic Games und bei Global Games
(1) Der in Artikel 1 Buchstabe a genannte Preis wird an einen Sportler für die Medaillenplatzierung bei den Olympischen, Paralympischen oder Deaphalischen Spielen oder bei den Global Games vergeben.
(2) Die Bewertung nach Artikel 1 Buchstabe a besteht aus einer substantiellen oder monetären Bewertung unter Berücksichtigung der Medaillenplatzierung eines Athleten bei den Olympischen, Paralympischen oder Deaphalischen Spielen oder bei den Global Games. Der Wert der einzelnen Auszeichnung darf 2.500.000 CZK nicht überschreiten.
§ 3
Auszeichnung des Präsidenten der Nationalen Sportagentur für die besten Athleten
(1) Die in § 1 Buchstabe b vorgesehene Auszeichnung wird an einen Sportler vergeben, der ein hervorragendes Ergebnis in einem wichtigen internationalen Sportwettbewerb, für außergewöhnliche Sportleistungen oder für eine ausgezeichnete Vertretung der Tschechischen Republik erzielt.
(2) Die Bewertung nach § 1 b) stellt eine Bar- oder Materialbewertung von bis zu 200.000 CZK dar. Der Zuschlagsbetrag trägt der Lokalität des Athleten oder der Bedeutung außergewöhnlicher sportlicher Leistung oder Repräsentation Rechnung. Die Summe der Werte dieser in einem Kalenderjahr vergebenen Auszeichnungen darf 2 000 000 CZK nicht überschreiten.
§ 3a
Auszeichnung des Präsidenten der National Sports Agency für Trader und Mitglieder des Sports Implementation Teams für die Medaillenplatzierung eines Sportlers oder eines Sportteams bei Olympia, Paralympic, Deaphalympic Games oder Global Games
(1) Der in Artikel 1 Buchstabe c genannte Preis wird dem Trainer und Mitglied des Teams der Umsetzung eines Sportlers oder eines Sportteams verliehen, das eine Medaille bei Olympia, Paralympic, Deaphalian Games oder Global Games gewonnen hat.
(2) Die in Artikel 1 Buchstabe c genannte Bewertung besteht aus einer substantiellen oder monetären Bewertung unter Berücksichtigung der Medaillenplatzierung des betrauten Sportmanns oder Sportmanns bei den Olympischen, Paralympic, Deaphalian Games oder den Global Games. Der Wert der Gesamtauszeichnung aller Trainer und Mitglieder des Umsetzungsteams für eine Medaillenposition eines individuellen Sport- oder Sportteams in maximal 5 Athleten darf CZK 800.000 nicht überschreiten. Der Wert der Gesamtauszeichnung aller Trainer und Mitglieder des Umsetzungsteams für eine Medaillenposition des Sportteams in der Zahl von 6 oder mehr Athleten darf CZK 1,300.000 nicht überschreiten. Der besondere Betrag der Auszeichnungen einzelner Trainer und Mitglieder des Umsetzungsteams wird vom Vorsitzenden der National Sports Agency unter Berücksichtigung ihres Anteils an der erzielten Medaillenposition bestimmt.
§ 4
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 302 / 2021 Coll., über Auszeichnungen der National Sports Agency
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum25.08.2021
In Kraft seit01.09.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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