Dekret Nr. 302 / 1998 Coll.

Verordnung des Umweltministeriums zur Festlegung detaillierter Bedingungen für die fachliche Kompetenz und das Verfahren zu seiner Überprüfung, das Verfahren zur Nachweis der medizinischen Eignung, das Verfahren zur Erteilung und Aufhebung der Zulassung, die Liste der ausgewählten gefährlichen Stoffe und Zubereitungen, deren Einfuhr und Ausfuhr nur mit Zustimmung des Umweltministeriums, des Einfuhr- und Ausfuhrantrags sowie der Art und Einzelheiten der Registrierung und Anmeldung gefährlicher Chemikalien und Zubereitungen möglich ist

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