Dekret Nr. 302 / 1998 Coll.

Verordnung des Umweltministeriums zur Festlegung detaillierter Bedingungen für die fachliche Kompetenz und das Verfahren zu seiner Überprüfung, das Verfahren zur Nachweis der medizinischen Eignung, das Verfahren zur Erteilung und Aufhebung der Zulassung, die Liste der ausgewählten gefährlichen Stoffe und Zubereitungen, deren Einfuhr und Ausfuhr nur mit Zustimmung des Umweltministeriums, des Einfuhr- und Ausfuhrantrags sowie der Art und Einzelheiten der Registrierung und Anmeldung gefährlicher Chemikalien und Zubereitungen möglich ist

Zeitliche Textfassungen

14.11.2000 Vorherige
In Kraft seit 14.11.2000 bis 30.04.2004
01.01.1999 Vorherige
In Kraft seit 01.01.1999 bis 13.11.2000
23.12.1998 Verkündet
In Kraft seit 23.12.1998
23.12.1998 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 23.12.1998 bis 31.12.1998

Novellierungen

Unbekannte Vorschrift
14.11.2000
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