Regierungsverordnung Nr. 300 / 2022 Coll.

Verordnung der Regierung über die Bestimmung der internen Rendite für Investitionen für jede Art von erneuerbaren Ressourcen

Gültig Verordnung In Kraft seit 22.10.2022
Inhalt
ANHANG
Regierungsverordnung
vom 21. September 2022
zur Festlegung der internen Rentabilitätsrate für Investitionen für jede Art von erneuerbaren Ressourcen
Die Regierung bestellt gemäß § 30 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 165/2012 Slg., über unterstützte Energiequellen und über die Änderung bestimmter Rechtsakte, geändert durch Gesetz Nr. 382 / 2021 Slg.:
§ 1
Wert des internen Ertragsanteils der Investitionen für jede Art von erneuerbaren Ressourcen
Der Wert der internen Rendite für Investitionen über die Dauer des Beihilferechts liegt bei einer Stromerzeugungseinrichtung,
a) Wasser, Wind, Geothermie oder Sonnenstrahlung 8,4%;
b) Biomasse 8,4%;
(c) Biogas 8,4%.
§ 2
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 15. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Minister für Industrie und Handel:
Ing. Síkela v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 300 / 2022 Coll., Festlegung von Werten der internen Rendite für Investitionen für jede Art von erneuerbaren Ressourcen
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum07.10.2022
In Kraft seit22.10.2022
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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