Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 30 / 2007 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad und Änderungen von Tarifverträgen mit höherem Grad
Gültig
Textfassungen:
20.02.2007
30
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 9. Februar 2007
über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad und Änderungen von Tarifverträgen mit höherem Grad
Das Ministerium für Arbeit und Soziales stellt fest, dass gemäß den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg. über Tarifverhandlungen in der geänderten Fassung zwischen 1.1.2007 und 31.1.2007 bei ihm hinterlegt wurden:
1. Anlage 2 (von 2.1.2007) zu einem Tarifvertrag mit höherem Abschluss zwischen
EGHO Gewerkschaft,
Tschechische Energieunion,
Gewerkschaft der Arbeitnehmer von Kernkraftwerken
und
Die Tschechische Union der Arbeitnehmer in Energie.
(2) Anlage 3 (21. Dezember 2006) zu einem zwischen
Tschechische Mährische Elektrische Vereinigung
und
Gewerkschaft KOVO.
3. Anlage 3 (von 2.1.2007) zu einem Kollektivvertrag von höheren Abschlüssen zwischen
ECHO
und
Der Verband der chemischen Industrie der Tschechischen Republik.
4. Sammelvertrag mit höherem Abschluss (von 22.12.2006 mit Wirkung vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007) zwischen
Gewerkschaft der Agrar- und Ernährungsarbeiter - Vereinigung der Freigewerkschaften der Tschechischen Republik
und
die Landwirtschaftsunion der Tschechischen Republik,
Die Tschechische Mährische Union der landwirtschaftlichen Unternehmer.
5. Kollektivvertrag mit höherem Abschluss (gest. 13.12.2006 mit Wirkung vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007) zwischen
Gewerkschaft der Verkehrsarbeiter, Straßenwirtschaft und Autoreparaturen Tschechien und Mähren - Abschnitt der Straßenverkehrswirtschaft
und
Die Verkehrsunion der Tschechischen Republik - Abschnitt der Straßenwirtschaft.
6. Sammelvertrag mit höherem Abschluss (für a. s. und s. r. o.) (von 11.1.2007 mit Wirkung vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007) zwischen
Gewerkschaft der Verkehrsarbeiter, Straßenwirtschaft und Autoreparaturen Tschechien und Mähren - Abschnitt der Straßenverkehrswirtschaft
und
Die Verkehrsunion der Tschechischen Republik - Abschnitt der Straßenwirtschaft.
7. Sammelvertrag mit höherem Abschluss - Allgemeines Abschnitt (gest. 16.1.2007 mit Wirkung vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2008) zwischen
Gewerkschaft der Arbeitnehmer der Textil-, Bekleidungs- und Lederindustrie Böhmen und Mähren
und
Vereinigung der Textil- und Bekleidungsindustrie.
8. Kollektivvertrag mit höherem Abschluss - Sonderteil (gest. 16.1.2007 mit Wirkung vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007) zwischen
Gewerkschaft der Arbeitnehmer der Textil-, Bekleidungs- und Lederindustrie Böhmen und Mähren
und
Vereinigung der Textil- und Bekleidungsindustrie.
9. Sammelvertrag mit höherem Abschluss (ab dem 3. Januar 2007 mit Wirkung vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007) zwischen
Gewerkschaft der Arbeitnehmer der Holzindustrie, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft in der Tschechischen Republik
und
Die Union der Arbeitgeber Veolia Tschechien.
10. Anlage 1 (von 10.1.2007) zu einem Kollektivvertrag mit höherem Abschluss zwischen
Tschechische Vereinigung der Arbeitgeber in der Forstwirtschaft
und
Die Gewerkschaft der Arbeitnehmer der Holzindustrie, der Forstwirtschaft und der Wasserwirtschaft in der Tschechischen Republik.
11. Anlage 2 (von 22.1.2007) zum Kollektivvertrag eines höheren Grades
Tschechische Gasunion - Arbeitnehmerunion
und
UNIOS Gewerkschaft,
Transgasunion.
12. Anlage 1 (von 25.1.2007) zu einem Kollektivvertrag mit höherem Abschluss zwischen
Gewerkschaft der Mitarbeiter von Glas, Keramik, Schmuck und Porzellan
und
Eine Vereinigung von Schmuckherstellern.
Minister:
Netime v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 30 / 2007 Coll. über die Hinterlegung von Tarifverträgen mit höherem Grad und Änderungen von Tarifverträgen mit höherem Grad |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 20.02.2007 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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