Vollständiger Text des Gesetzes Nr. 3 / 2006 Coll.
Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 531/1990 Slg., über Territorial Financial Bodies, die sich aus folgenden Änderungen ergeben
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.