Dekret Nr. 3 / 1968 Coll.
Erlass des Außenministers über das Abkommen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Republik Österreich über die Änderung des Abkommens vom 22. September 1962 über die Behandlung des Grenzübergangs
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.