Maßnahmen des Präsidiums der Nationalversammlung Nr. 3 / 1963 Coll.

Rechtliche Maßnahmen des Präsidiums der Nationalversammlung über eine neue Organisation der Zentralverwaltung in den Bereichen Kraftstoff, Energie, Verkehr und Kommunikation

Gültig In Kraft seit 05.01.1963
3.
Rechtliche Maßnahme
Büro der Nationalversammlung
vom 5. Januar 1963
über eine neue Organisation des zentralen Managements in den Bereichen Kraftstoff, Energie, Verkehr und Kommunikation
Das Präsidium der Nationalversammlung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik hat gemäß Artikel 60 Absatz 2 der Verfassung über folgende rechtliche Maßnahme entschieden:
§ 1
(1) Das Ministerium für Brennstoff und Energie wird gegründet:
Ministerium für Brennstoffe und
Zentrale Energieverwaltung.
(2) Die Central Energy Administration ist eine zentrale Einrichtung der staatlichen Verwaltung für Energiemanagement. Der Leiter der Zentralen Energieverwaltung ist Mitglied der Regierung. Es wird vom Präsidenten der Republik beauftragt, die Zentralen Energieverwaltung zu leiten.
§ 2
(1) Das Ministerium für Verkehr und Kommunikation wird gegründet:
Ministerium für Verkehr und
Zentrale Kommunikationsverwaltung.
(2) Die zentrale Verwaltung der Verbindungen ist die zentrale Behörde der staatlichen Verwaltung für die Verwaltung der Verbindungen. Es wird von einem Führer geleitet, der vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag der Regierung ernannt und daran erinnert wird.
§ 3
Eine genauere Definition der Aufgaben der neu eingerichteten Zentralbehörden erfolgt durch die Regierung.
§ 4
Diese rechtliche Maßnahme wird am Tag ihrer Veröffentlichung wirksam.
Novotný v. r.
Fierlinger v. r.
Broad v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMaßnahmen des Präsidiums der Nationalversammlung Nr. 3 / 1963 Coll. über eine neue Organisation der Zentralverwaltung in den Bereichen Kraftstoff, Energie, Verkehr und Kommunikation
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum05.01.1963
In Kraft seit05.01.1963
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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