Dekret Nr. 299 / 2023 Coll.

Bestellung zur Festsetzung der pauschalen Vergütung für die Distanzarbeit für 2023

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.10.2023
Inhalt
299
Ordnung
vom 25. September 2023
Festsetzung der pauschalen Entschädigung für die Entfernungsarbeit für 2023
Das Ministerium für Arbeit und Soziales sieht gemäß § 190a Absatz 4 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 262 / 2006 Slg., Arbeitsgesetzbuch, geändert durch Gesetz Nr. 281 / 2023 Slg.:
§ 1
Höhe der pauschalen Vergütung für Fernarbeit
Der pauschale Ausgleich für die Fernarbeit nach Abschnitt 190a (1) b) des Arbeitsgesetzbuches beträgt CZK 4.60.
§ 2
Effizienz
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des Kalendermonats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister für Arbeit und Soziales:
Ing. Jurečka v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 299 / 2023 Coll., Festsetzung der Pauschalbetrag der Ausgleichsleistung für Fernarbeit für 2023
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.09.2023
In Kraft seit01.10.2023
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf